BAGSO fordert Pflegezeit nach dem Modell der Elternzeit
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) fordert eine mehrmonatige Pflegezeit nach dem Modell der Elternzeit. Der Vorsitzende Franz Müntefering betonte aus Anlass des diesjährigen Tages der älteren Generation am vergangenen Mittwoch: „In Deutschland werden die meisten Pflegebedürftigen zuhause von ihren Angehörigen gepflegt. Viele der pflegenden Angehörigen sind berufstätig. Sie brauchen Unterstützung, um diese wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe leisten zu können. Was uns für Eltern heute als selbstverständlich erscheint, muss auch für pflegende Angehörige gelten. Sie brauchen eine staatlich finanzierte Lohnersatzleistung – mindestens für einige Monate."
Die aktuellen Regelungen des Pflegezeitgesetzes, die zur Vereinbarkeit von beruflichen und pflegerischen Aufgaben beitragen sollen, reichen aus BAGSO-Sicht nicht aus. Das zinslose Darlehen, das pflegenden Angehörigen seit 2015 angeboten wird, sei nach Auskunft des Bundesfamilienministeriums im Jahr 2017 lediglich 181 Mal bewilligt worden. Es habe sich nicht bewährt, schlussfolgert BAGSO.
Die BAG fordert, dass die Ansprüche von Beschäftigten, die einen Angehörigen pflegen, nach dem Vorbild der Regelungen für Eltern ausgestaltet werden. Gesetzliche Neuregelungen seien notwendig. Mehrmonatige berufliche Freistellungen sollten – wie beim Elterngeld – aus Steuergeldern finanziert werden. Pflegende bräuchten eine Rückkehrgarantie in ihren Betrieb. Änderungen hält die BAGSO auch beim Anspruch auf zehn arbeitsfreie Tage bei kurzzeitiger Verhinderung durch Pflegeaufgaben für notwendig. Beschäftigten mit Pflegeverantwortung sollten diese zehn Tage nicht nur einmalig, sondern jährlich zustehen, wie berufstätigen Eltern, deren Kinder erkranken. Auch ein flexibler Einsatz der Tage wird von der BAGSO gefordert. Alle Ansprüche müssten unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten gelten und auch kurzfristig in Anspruch genommen werden können.
Quelle: BAGSO-Pressemitteilung vom 3. April 2018