Barrierefreiheit schaffen, Partizipation stärken!

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. beschließt Stellungnahme zum Referentenentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts.

„Gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wird gestärkt, weil Leichte Sprache nunmehr im Verwaltungsverfahren verwendet werden kann. Das ist ein Meilenstein, Barrieren abzubauen und den inklusiven Sozialraum weiter auf- und auszubauen“, so Johannes Fuchs, Präsident des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Der Deutsche Verein beschreibt den inklusiven Sozialraum als ein barrierefreies Lebensumfeld, das alle Menschen selbstbestimmt  gemeinsam nutzen und mitgestalten können. Dies erfordert eine umfassende Barrierefreiheit. „Wenn die geplante Schlichtungsstelle allerdings nur für mögliche Verstöße von öffentlichen Trägern und nicht auch von privaten Akteuren zuständig ist, wird auf diese Weise eine Chance verpasst, umfassend für Barrierefreiheit zu sorgen“, sagt Johannes Fuchs. Der inklusive Sozialraum setzt auch eine umfassende Partizipation von Menschen mit Behinderungen an allen Planungs- und Entscheidungsprozessen voraus. Daher sollte neben der Möglichkeit der Förderung von Selbsthilfestrukturen auch der Inklusionsbeirat bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Gesetz auftauchen, einschließlich der Definition seiner Aufgaben. Die Stellungnahme ist veröffentlicht unter: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2015/dv-31-15-behindertengleichstellungsrecht-praesidum.pdf. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 18.12.2015