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BDPK warnt vor Auslaufen des Rettungsschirms

Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK) appelliert an den Gesetzgeber, die geltenden Regelungen zur wirtschaftlichen Sicherung von Krankenhäusern und Reha-/Vorsorgeeinrichtungen bis zum Jahresende 2021 aufrechtzuerhalten. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte am vergangenen Freitag, 28. Mai 2021, einen Verordnungsentwurf vorgelegt, wonach der Rettungsschirm bereits am 15. Juni 2021 beendet werden soll.

"Das kurzfristige Aussetzen der bisherigen Regelungen entspricht weder der Realität in den Kliniken noch der zu erwartenden Entwicklung des Infektionsgeschehens," erklärt BDPK-Präsidentin Dr. Katharina Nebel. Zwar hoffe man angesichts schnell sinkender Infektionszahlen auf eine Entlastung der Kliniken, dennoch sei es für eine vollständige Entwarnungauch in Hinblick auf das mögliche Auftreten weiterer Mutationenzu früh. Zudem bräuchten die deutschen Kliniken weiterhin eine Mindest-Absicherung ihrer Budgets, die ohne längerfristige Perspektive kaum noch kalkulierbar seien.

„Ein hastiges Ende des Rettungsschirms würde die Reha-und Vorsorgeeinrichtungen besonders hart treffen," ist sich Dr. Nebel zudem sicher. Bei diesen liege die aktuelle Belegung nach aktuellen Umfragen unter den BDPK-Mitgliedskliniken teilweise unter 70 Prozent, gleichzeitig werden die Ausfälle und Mehrkosten auch nach den bisherigen Regelungen höchstens zu 50 Prozent ausgeglichen. Wenn diese Hilfen jetzt auch noch wegfielen, müssten viele Reha-und Vorsorgeeinrichtungen ihren Betrieb wohl einstellen. Dr. Nebel: „Auch die Kliniken wollen statt Leerstandspauschalen lieber Patienten behandeln. Den Rettungsschirm benötigen sie aber weiterhin dringend, um in Zeiten unverschuldeter Belegungseinbrüche ihrewirtschaftliche Grundlage nicht gänzlich zu verlieren. Das BMG riskiert doch nichts, wenn der Schirm verlängert wird, denn wenn die vom Ministerium erwartete Entwicklung eintritt, kommen die Patienten wieder und es müssen keine Ausfälle mehr kompensiert werden."


Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V. vom 01.06.2021