Befürchtungen eingetreten - DKHV verurteilt aktive Sterbehilfe

Zwei Jahre nach Aufhebung der Altersbeschränkung für Sterbehilfe durch das belgische Parlament ist erstmals ein Kind in Belgien aktiv getötet worden, berichtet Zeit Online unter Berufung auf die belgische Het Nieuwsblad. Der Deutsche Kinderhospizverein (DKHV), Wegbereiter der Kinderhospizarbeit in Deutschland, verurteilt aus aktuellem Anlass die aktive Sterbehilfe bei Kindern und Jugendlichen aufs Schärfste.  Zeit Online zitiert den Chef der nationalen Sterbehilfekommission in Belgien, Wim Distelmans, wonach das Kind todkrank gewesen sei. Einzelheiten seien jedoch nicht genannt.  „Es ist das eingetreten, was wir befürchtet haben. Mit der Sterbehilfe wird eine vermeintlich schnelle Alternative für menschliche Zuwendung und Humanität bis zum Lebensende umgesetzt. Doch das Töten ist keine Alternative zum Leben.“, betont Martin Gierse, DKHV-Geschäftsführer. Gerade die Hospizarbeit für Kinder zeige, wie es gelingen kann, solidarisch und in mitmenschlicher Weise im Leben und Sterben mit einer lebensverkürzenden Erkrankung zu begleiten. Auch die Erfolge der Palliativmedizin belegten, wie man dieses Leben schmerzfrei gestalten könne. Der DKHV verweist nachdrücklich auf die besondere Schutzwürdigkeit von Kindern und ihr Recht auf Leben. „Kinder können sich nicht zur Beendigung ihres eigenen Lebens entschließen, weil sie die Tragweite einer solchen Entscheidung nicht erfassen können", so Gierse weiter. Diese endgültige Entscheidung könne auch niemand anderes für das Kind treffen. Betroffene Eltern seien häufig schon zu Beginn des Lebens ihres Kinders einem gesellschaftlichen Druck ausgesetzt und müssen sich für das Leben ihres erkrankten Kindes rechtfertigen. Gierse fragt: Sollen sie künftig am Ende des Lebens begründen, warum ihr Kind noch lebt? Sollen sie das Leben ihrer Kinder verteidigen müssen?" Für den DKHV ist es völlig richtig, dass der assistierte Suizid in Deutschland gesetzlich geregelt und jede organisierte Suizidbeihilfe verboten ist. Bereits vor zwei Jahren hatte der bundesweit agierende Verein die Entscheidung der Abgeordnetenkammer Belgiens zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe auch für Kinder und Jugendliche massiv kritisiert. Mehr Informationen unter www.dkhv.de

Quelle: Zeit-Online vom 17. September 2016/DKHV-Pressemitteilung vom 20. September 2016