Behindertenbeauftragte fordert die UN-Behindertenrechts-konvention korrekt zu übersetzen

Bentele: „Wer Inklusion will, muss sie im Gesetz auch so nennen.“

Aus Anlass des fünften Jahrestages der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) am 26. März 2014 fordert die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele, deren amtliche Übersetzung endlich zu korrigieren. In Briefen an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier und die Fraktions- und Parteivorsitzenden der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien wirbt sie dafür, die Begriffe anzupassen. Die amtliche Übersetzung ins Deutsche enthält Ungenauigkeiten und Fehler. Beispiele sind der englische Begriff „inclusion“, der mit „Integration“ übersetzt wurde oder der Begriff „assistance“, im Deutschen mit „Hilfe“ übersetzt. Verena Bentele: „Der fehlerhaften Übersetzung zum Trotz hat die Umsetzung der UN-BRK begonnen und die gesellschaftliche Entwicklung ist in den vergangenen Jahren deutlich vorangeschritten. So wird der Begriff „Inklusion“ mittlerweile in allen Diskussionen und Berichten rund um die Belange von Menschen mit Behinderungen genutzt. Am Beispiel Bildung wird das besonders deutlich, hier wird der Begriff „integrativ“ nicht mehr im Zusammenhang mit der Beschulung behinderter Kinder verwendet. „Inklusion“ muss sich nun auch in der deutschen Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wiederfinden. Wer Inklusion will, muss sie im Gesetz auch so nennen.“ Bereits bei der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention hatten Verbände behinderter Menschen und die damalige Beauftragte für die Belange behinderter Menschen Änderungen gefordert. Konkrete Vorschläge für eine inhaltlich korrekte Übersetzung wurden jedoch nicht aufgenommen.

Quelle: Pressemitteilung der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen vom 25.03.2014
www.behindertenbeauftragte.de