Behindertenbeauftragter der Bundesregierung begrüßt Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses für inklusive Bildung an Deutschen Auslandsschulen

Schulträger Deutscher Auslandsschulen müssen zukünftig eine Konzeption vorlegen, wie sie inklusiven Unterricht umsetzen werden. Dies sieht eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zum Auslandsschulgesetz vor, über die am heutigen Donnerstag abschließend im Deutschen Bundestag beraten wird. „Kinder mit und ohne Behinderungen werden zukünftig die Chance haben, gemeinsam an Deutschen Auslandsschulen zu lernen, sofern dies noch nicht gegeben ist. Die geplante Änderung des Gesetzentwurfs ist ein wichtiges Signal, dass die UN-Behindertenrechtskonvention auch an Deutschen Auslandsschulen Maßstab ist“, so der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe.

Quelle: Pressemitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen vom 13.06.2013
www.behindertenbeauftragter.de