Besser informiert über Pflegeheime
Pflegeheime müssen ab 2014 darüber informieren, welche ärztliche Versorgung sie anbieten. Für Pflegebedürftige und Angehörige wird es damit leichter zu entscheiden, welches Pflegeheim geeignet ist.
Am 1. Januar 2014 tritt ein weiterer Teil des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes von 2012 in Kraft: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, Pflegekassen darüber zu informieren, wie ihre Bewohner ärztlich, zahnärztlich und mit Medikamenten versorgt werden. Kooperationsverträge mit Ärzten und Apotheken müssen angegeben werden. Anschließend sollen Pflegekassen diese Informationen verständlich und vergleichbar im Internet oder in anderer Form veröffentlichen. Dieser Service ist kostenfrei. Damit erhalten Betroffene ein weiteres Auswahlkriterium für ein geeignetes Pflegeheim.Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 16.12.2013