Besserer Zugang zum Recht für Menschen mit Behinderung gefordert
Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert die Justizministerinnen und -minister auf, sich stärker für einen verbesserten Zugang zum Recht von Menschen mit Behinderungen einzusetzen. „Unzugängliche Gerichtsgebäude, juristische Fachsprache oder unflexible Abläufe in rechtlichen Verfahren stellen Menschen mit Beeinträchtigungen vor oftmals unüberwindbare Barrieren", erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. „Trotz vereinzelter Initiativen ist es nach wie vor für Menschen mit Behinderungen viel schwieriger, ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen." Das Institut setzt sich für eine weitere Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein, die mit Blick auf den Zugang zum Recht für alle Menschen mit Behinderungen Reformvorschläge erarbeitet. In ihrer Kritik bezieht sich das Institut auf die Vereinten Nationen, die 2015 nach der Prüfung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland auf den dringenden Handlungsbedarf beim Zugang zum Recht für Menschen mit Behinderungen hingewiesen haben. Beispielsweise haben sie Deutschland aufgefordert, die besonderen Bedarfe von Menschen mit geistigen oder psychosozialen Behinderungen, taubblinden Menschen und Kindern mit Behinderungen in Gerichtsverfahren stärker zu berücksichtigen. Die Vielschichtigkeit der Probleme von Menschen mit Behinderungen will das Institut mit einer neuen Publikation "Zugang zum Recht" verdeutlichen.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Institutes für Menschenrechte vom 30. Mai 2016