Besuchszeitenregelungen für Kinder inhaftierter Eltern

Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat eine Landkarte zu Besuchszeitenregelungen für Kinder inhaftierter Eltern entworfen.

Diese Landkarte basiert auf einer Auswertung der Monitoring-Stelle der Justiz- und Strafvollzugsgesetze der 16 Bundesländer sowie der Ergebnisse einer schriftlichen Befragung der Landesjustizministerien. Das Ergebnis zeigt, so die Monitoringstelle:  Wie oft und wie lange Kinder ihre inhaftierten Eltern sehen ist davon abhängig, in welchem Bundesland sie leben. Dies widerspreche der UN-Kinderrechtskonvention, nach der jedes Kind das Recht auf einen regelmäßigen, persönlichen und direkten Kontakt mit beiden Elternteilen hat, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht (UN-KRK Art. 9).

Claudia Kittel, die Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention, erklärt im Interview, was sich bundesweit ändern müsste, um die Lebenssituation von Kindern von Inhaftierten zu verbessern. Hilde Kugler, Geschäftsführerin von Treffpunkt, Beratungsstelle für Angehörige von Inhaftierten, führt im Interview aus, warum eine breite Vernetzung unterschiedlichster Akteurinnen und Akteure dafür von großer Bedeutung ist.


Quelle: News der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 20. April 2018