„Beteiligung verändert“
Aktionsplan-Projekt zur Umsetzung der UN-BRK / Neun Mitgliedseinrichtungen erarbeiteten Maßnahmenpaket
Pünktlich zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am kommenden Montag präsentiert der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) seinen Leitfaden „Beteiligung verändert“ zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) als Orientierungshilfe für seine Mitgliedseinrichtungen. Mit einer Abschlussveranstaltung in Berlin am 5. Mai 2014 beendet der BeB sein Projekt zur exemplarischen Erarbeitung von Aktionsplänen für Mitgliedseinrichtungen, das vor eineinhalb Jahren gestartet ist. Neun Piloteinrichtungen haben seit Beginn des Jahres 2013 ihre eigenen Aktionspläne entwickelt, die sich als Maßnahmenpakete für die Umsetzung der UN-BRK vor Ort verstehen. Auf dieser Grundlage wurde vom Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft (IMEW, Berlin) ein Handlungsleitfaden mit dem Titel „Beteiligung verändert“ erstellt, der es insbesondere BeB-Mitgliedern, aber auch anderen Einrichtungen der Behindertenhilfe erleichtern soll, selbst einen Aktionsplan zu erarbeiten. Deshalb enthält der Leitfaden viele praktische Anregungen zum Erstellungsprozess. „Die vorgeschlagenen Aktionen und Maßnahmen sollen anregen, sich selbst auf den Weg zu machen, wobei die Hinweise auf den Prozess als Unterstützung dienen sollen“, erläutert Dr. Katrin Grüber, Geschäftsführerin des IMEW und Projektleiterin. „Damit Aktionspläne eine Wirkung haben, müssen sie von der Organisation angenommen und in Strukturen übertragen werden. Es ist wichtig, wie ein Aktionsplan entsteht“, so Grüber. Der Handlungsleitfaden ist deshalb auch keine Checkliste, die abgearbeitet werden kann. Der BeB ist einer von neun Gesellschaftern des IMEW. Die Möglichkeit einer selbstbestimmten Lebensgestaltung für alle (behinderten) Menschen ist das zentrale Ziel der UN-BRK. Leben in Vielfalt als Bereicherung zu erfahren und die Chancen für alle darin zu erkennen, ist die Herausforderung von Inklusion. Der BeB-Vorsitzende Michael Conty stellt klar: „Voraussetzung dafür ist eine grundlegende Veränderung bisheriger Haltungen und Einstellungen. Auch in den eigenen Reihen müssen wir dies fördern, zur umfassenden Verwirklichung von Menschenrechten von Menschen mit Behinderung beitragen und sie an Entscheidungsprozessen beteiligen.“ Der BeB hat sich in der Vergangenheit mehrfach zur UN-BRK und deren Umsetzung positioniert sowie notwendige Leitgedanken und Handlungsschritte identifiziert. Der Projektsteuerungsgruppe, die sich zu insgesamt drei Workshops getroffen hat, gehörten neben Mitgliedern des Vorstands und der beiden Beiräte des BeB – der Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung und der Angehörigen und gesetzlichen Betreuer – Vertreter der neun Piloteinrichtungen sowie auch von Selbsthilfeorganisationen und ein Mitarbeiter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) an, das das Projekt auch finanziell gefördert hat. Der Handlungsleitfaden sowie Kurzporträts der neun Piloteinrichtungen sind unter http://www.beb-ev.de/aktionsplan-projekt/ zu finden. Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) ist ein Fachverband im Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung. Seine rund 600 Mitgliedseinrichtungen halten Angebote für mehr als 100.000 Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung aller Altersstufen bereit. Damit deckt der BeB wesentliche Teile der Angebote der Behindertenhilfe sowie der Sozialpsychiatrie in Deutschland ab. Als Zusammenschluss von evangelischen Einrichtungen, Diensten und Initiativen fördert, unterstützt und begleitet der BeB Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung und deren Angehörige und wird selbst durch zwei Beiräte aus diesen Interessengruppen kritisch begleitet.Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe e.V. vom 02.05.2014