Betreuungsgeld wird um Bildungsbonus ergänzt

Eltern, die ihre Kleinkinder im privaten Umfeld betreuen, erhalten ab August 2013 Betreuungsgeld. Wer das Geld zum Bildungssparen nutzt oder in die Altersvorsorge einzahlt, erhält einen Bonus. Der Bundestag hat zwei Ergänzungen zum Betreuungsgeld beschlossen

Diese waren von der Regierungskoalition eingebracht worden. Wer das Betreuungsgeld auf einem Bildungskonto für sein Kind angespart, erhält einen Bonus von 15 Euro monatlich. Die Erträge sollen ab dem 14. Lebensjahr des Kindes für Bildungszwecke ausgezahlt werden können. Ebenfalls 15 Euro zusätzlich bekommen diejenigen, die das Betreuungsgeld für die Altersvorsorge verwenden.

Wahlfreiheit und Anerkennung

Der Bundesregierung ist es wichtig, dass Eltern echte Wahlfreiheit bei der Betreuung ihrer Kinder erhalten. Sie sollen dabei unterstützt werden, ihre Kinder so großzuziehen, wie sie es für richtig halten. Es geht darum, familiäres Leben insgesamt zu stärken. Neben dem weiteren Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen sollen deswegen auch Väter und Mütter gefördert werden, die selbst für die Betreuung ihrer Kleinkinder sorgen möchten. In Deutschland sind dies über die Hälfte aller Eltern. Bislang fehlte es an einer solchen Anerkennungsleistung. Das Betreuungsgeld können Eltern in Anspruch nehmen, die für ihre ein- und zweijährigen Kinder keinen oder kaum Gebrauch von staatlich geförderten Betreuungsangeboten machen. Die gesetzliche Leistung kommt allen Kinder zugute, die ab dem 1. August 2012 geboren wurden.
Bis Juli 2014 beträgt das monatliche Betreuungsgeld 100 Euro, danach werden 150 Euro pro Monat gezahlt. Das Betreuungsgeld schließt sich nahtlos an das Elterngeld an und wird 22 Monate gezahlt. Es trägt damit zur stetigen Förderung eines Kindes in den ersten drei Lebensjahren bei.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 28.06.2013