BIVA e.V. ändert ihren Namen - Abkürzung bleibt

02.10.2015 | Altenhilfe | Nachrichten

Die Umbenennung der „Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung (BIVA) e.V.“ ist beschlossene Sache: Die diesjährige Mitgliederversammlung in Frankfurt a.M. hat mit breiter Mehrheit eine Änderung in „Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen“ festgelegt. Der neue Name beschreibt verständlicher die aktuelle Ausrichtung des Vereins. Die bekannte Abkürzung „BIVA“ bleibt erhalten. Mit der Änderung will der Verein vor allem die Öffnung des Vereins für weitere Mitgliedergruppen auch im Namen deutlich machen. Die Mitglieder der BIVA sind schon lange nicht mehr nur Menschen, die selbst Pflege- und Betreuungsangebote nutzen, wie es der alte Name nahelegte. Mittlerweile werden immer mehr Menschen Mitglieder, die sich für andere Pflegebedürftige einsetzen und die sich bei der BIVA Rat und Hilfe holen. Auch sie können sich in dem neuen Namen wiederfinden. Die Bezeichnung „pflegebetroffene Menschen“ wurde gewählt, um die verschiedenen Personengruppen mit einzubeziehen, deren Interessen die BIVA vertritt: ältere pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und die pflegenden Angehörigen. Der gemeinnützige Verein hat in seiner 40-jährigen Geschichte schon mehrfach seinen Namen geändert. Damit war meist eine Neuausrichtung verbunden und der Name wurde immer wieder an wissenschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen im Pflege- und Seniorenbereich angepasst. Das Akronym BIVA hat jedoch seit 1991 Bestand und sichert den Wiedererkennungswert. Die BIVA ist seit 1974 die einzige bundesweite Interessenvertretung für Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen, und deren Angehörige. Die BIVA ist gemeinnützig und politisch und konfessionell unabhängig. www.biva.de

Quelle: Pressemitteilung der BIVA e.V. vom 29.07.2015