BMAS-Förderung: Betriebliche Lern- und Experimentierräume für digitalen Wandel

Andrea Nahles hatte bereits im Juni 2017 den Startschuss für die Einrichtung von betrieblichen Lern- und Experimentierräumen gegeben. Nun können die Fördermittel dafür beantragt werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat dazu die Förderrichtlinie "Zukunftsfähige Unternehmen und Verwaltungen im digitalen Wandel" veröffentlicht. Die Initiative Neue Qualität der Arbeit unterstützt die Entwicklung und Erprobung dieser Innovationen und sichert durch ihre sozialpartnerschaftliche Struktur und die Partnernetzwerke den Transfer dieser Innovationen.

In geschützten Räumen sollen Unternehmen und Verwaltungen neue Arbeitsweisen in den Themenfeldern Führung, Chancengleichheit und Teilhabe, Gesundheit oder Wissensmanagement erproben können. Unternehmensleitung und Beschäftigte suchen dabei gemeinsam und ohne Vorbehalte nach neuen Wegen, den Wandel der Arbeitswelt zu gestalten. Förderfähig sind laut Initiative Neue Qualität der Arbeit Lern- und Experimentierräume für den Zeitraum von maxiaml drei Jahre, die innovative Lösungen für die Gestaltung der digitalen Arbeitswelt entwickeln, auf betrieblicher Ebene unter Beteiligung der Belegschaft stattfinden und durch wissenschaftliche Einrichtungen begleitet und evaluiert werden.

Teilnehmende Unternehmen und Verwaltungen können ihre Experimentierräume auf dem Online-Portal www.experimentierräume.de präsentieren und sich mit anderen Teilnehmern austauschen.
Antragsberechtigte Unternehmen, Verwaltungen und Einrichtungen können sich bis zum 30. Oktober 2017 um eine Förderung bewerben.

Weitere Informationen und Materialien zum Bewerbungsverfahren, den Förderbedingungen und dem Leistungsumfang erhalten Sie auf der Webseite des Projektträgers gsub – Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH unter www.arbeitenviernull.de/experimentierraeume/start.html


Quelle: Pressemeldung der Initiative Neue Qualität der Arbeit vom 16. August 2017