bpa Sachsen: Heilerziehungspfleger sind vollwertige Fachkräfte
Verband fordert Neuregelung des Gesetzes durch das Sächsische Sozialministerium
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) fordert das Sächsische Sozialministerium auf, den Beruf des Heilerziehungspflegers als vollwertige Fachkraft anzuerkennen. In der aktuellen Verordnung für das Sächsische Betreuungs- und Wohnungsqualitätsgesetz gibt es laut bpa Sachsen Schritte in die richtige Richtung, die in ihrer Konsequenz aber nicht ausreichend sind. Der Verband regt deshalb gegenüber dem Sächsischen Sozialministerium an, den Gesetzesentwurf nachzuarbeiten, um den umfassenden Einsatzmöglichkeiten von Heilerziehungspflegern in einer stationären Pflegeeinrichtung gerecht zu werden. Im aktuellen Entwurf der Verordnung zum Sächsischen Betreuungs- und Wohnungsqualitätsgesetz sieht das Sächsische Sozialministerium vor, den Beruf des Heilerziehungspflegers als Fachkraft anzuerkennen. „Wir begrüßen dies ausdrücklich, weisen aber mit Nachdruck darauf hin, dass es am eigentlichen Ziel vorbei geht, wenn Heilerziehungspfleger nicht als Pflegefachkraft anerkannt werden und damit die Nachtwache in stationären Einrichtungen mit pflegebedürftigen Bewohnern nicht übernehmen dürfen“, sagt Dr. Matthias Faensen, Vorsitzender der Landesgruppe Sachsen des bpa und ergänzt: „Mit dieser halbherzigen Regelung verhindert das Sächsische Sozialministerium eine vollwertige Anerkennung dieses Berufsbildes als Fachkraft.“ Ein Grund für diese Einschränkung sieht der bpa in Paragraf 19 Absatz 2 der aktuellen Regelung. Darin ist festgelegt, dass in stationären Einrichtungen mit pflegebedürftigen Bewohnern bei Nachtwachen eine Pflegefachkraft im Sinne des Paragrafen 71 Absatz 3 SGB XI anwesend sein muss. Als solche gelten die Berufsbilder Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder Altenpfleger. Heilerziehungspfleger werden nicht aufgeführt und können deshalb nachts nicht als Fachkräfte eingesetzt werden. Faensen: „Warum Heilerziehungspfleger weiterhin von ihrem Einsatz als Fachkräfte in Pflegeheimen ausgeschlossen bleiben sollen, ist für uns unverständlich. Außerdem geht es an der tatsächlich vorhandenen Arbeitswelt in einem Pflegeheim völlig vorbei, wenn Menschen mit einer gleichwertigen Ausbildung bestimmte verantwortliche Tätigkeiten per Gesetz nicht übernehmen dürfen. Das Sächsische Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz muss demnach nachgearbeitet werden.“Quelle: Pressemitteilung des bpa - Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. vom 23.09.2014