Brückenfunktion des Ergänzenden Hilfesystems soll aufrechterhalten bleiben
Der Bund führt die Beteiligung am Ergänzenden Hilfesystem (EHS) im Rahmen seiner Arbeitgeberverantwortung über den 31. August 2016 hinaus fort. Betroffene, die in Institutionen des Bundes sexuellen Kindesmissbrauchs erlebt haben, können auch weiterhin Anträge an das EHS stellen. Die Brückenfunktion, die das Ergänzende Hilfesystem hat, soll bis zur Reform des Sozialen Entschädigungsrechts weiter aufrechterhalten bleiben, teilt das Bundesfamilienministerium mit. Derzeit konnten Anträge, die den institutionellen Bereich betreffen, bis zum 31. August 2016 gestellt werden. Staatssekretär Dr. Kleindiek hat sich mit allen Vereinbarungspartnern in Verbindung gesetzt und für eine Fortführung des EHS im institutionellen Bereich geworben. „Ich begrüße es sehr, dass neben dem Bund bereits von den kirchlichen Trägern und dem Deutschen Kinderschutzbund Bundesverband die Bereitschaft signalisiert wurde, das EHS auch über den 31. August 2016 hinaus zu verlängern", sagte Dr. Ralf Kleindiek. Viele weitere Institutionen prüfen derzeit, ob eine Fortführung möglich ist. In den bestehenden bilateralen Vereinbarungen zur Beteiligung am EHS ist derzeit die Antragsfrist 31. August 2016 festgehalten. Die Letztentscheidung zur Weiterführung liegt bei der jeweiligen Institution beziehungsweise dem jeweiligen Land. Der Bund stellt weiterhin die für den Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich geschaffenen Strukturen aus Verwaltung und Clearingstelle für die institutionellen Vereinbarungspartner zur Verfügung.Hintergrund:
Das Ergänzende Hilfesystem von Bund, Ländern und verantwortlichen Institutionen soll diejenigen unterstützen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuellen Missbrauch im institutionellen Bereich erlitten haben und noch heute an diesen Folgewirkungen leiden. Die 13 Bundesländer erfüllen damit eine zentrale Forderung des Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauchs in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich".Quelle: Information des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 31. August 2016