BTHG muss menschenrechtskonform sein
Anlässlich der gestrigen ersten Lesung des Entwurfes des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Deutschen Bundestag forderte neben zahlreichen Sozial- und Interessenverbänden auch das Deutsche Institut für Menschenrechte substanzielle Änderungen am Gesetzesentwurf. Das Institut, das mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland betraut worden ist, übt überdeutliche Kritik: „Der Regierungsentwurf muss in zentralen Punkten an die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention angepasst werden", erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. Dazu gehörten etwa die Regelungen über den „leistungsberechtigten Personenkreis" (Paragraph 99 BTHG-Entwurf) und zu „gemeinschaftlichen Inanspruchnahmen" (Paragraph 116 BTHG-Entwurf). Der Entwurf lasse so massive Einschränkungen der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu. Messen lassen muss sich die Bundesregierung am eigenen Anspruch, mit dem Gesetzentwurf die völkerrechtlichen Verpflichtungen aus der der UN-Behindertenrechtskonvention vollständig umzusetzen. Dieser Anspruch werde nicht eingelöst, so Aichele. Ausgeschlossen werden müsse die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit, dass die Länder Kosten reduzieren können und somit an der gesellschaftlichen Teilhabe der Menschen mit Behinderungen sparen. Das parlamentarische Verfahren sollten die Bundestagsabgeordneten unbedingt nutzen, um den Gesetzesentwurf menschenrechtskonform zu gestalten, wird gefordert.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Institutes für Menschenrechte vom 22. September 2016