Bundeskabinett beschließt: Johannes-Wilhelm Rörig wird für weitere fünf Jahre Missbrauchsbeauftragter der Bundesregierung

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, ist mit Kabinettbeschluss vom 26.03.2014 im Amt bestätigt worden. Rörigs neue Amtszeit beginnt am 1. April 2014 und ist zunächst auf eine Dauer von fünf Jahren angelegt.

Rörig konnte sich in den vergangenen Wochen mit der Bundesregierung über künftige Aufgaben, Befugnisse, Rechtsstellung und Ressourcen seines Amtes verständigen. Wesentliche Festlegungen sind in einem Kooperationsvertrag niedergelegt, der auf der Website des Beauftragten bis spätestens 1. April 2014 eingestellt sein wird (www.beauftragter-missbrauch.de). Rörig dankte heute der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, für den positiven Ausgang der Verhandlungen und betonte die Bedeutung des heutigen Kabinettbeschlusses für Betroffene, Politik und Gesellschaft: Johannes-Wilhelm Rörig: „Die Weichen für eine dauerhafte Verankerung des Themas in Politik und Gesellschaft sind nun gestellt. Missbrauch ist kein Nischenthema mehr, es wird in seiner Dimension mehr und mehr wahrgenommen. Die Weiterführung der Stelle auf fünf Jahre ist ein ermutigendes politisches Signal an Betroffene und an alle, die sich seit vielen Jahren in diesem Themenfeld engagieren. Jetzt muss noch konsequenter gegen sexuelle Gewalt an Kindern vorgegangen werden. Das braucht Ausdauer und Tempo zugleich sowie das Engagement aller politischen und gesellschaftlichen Kräfte.“ Rörig betonte, er werde nahtlos an sein bisheriges Engagement anknüpfen. Der Schutz der Mädchen und Jungen vor Missbrauch müsse weiter vorangetrieben und mehr in die Sicherung und den Ausbau von Hilfen und Beratung für Betroffene investiert werden. Entsprechend der Festlegungen im Koalitionsvertrag wird Rörig eine kontinuierliche Beteiligung von Betroffenen durch einen so genannten „Betroffenenrat“ noch in diesem Jahr auf den Weg bringen. Auch eine unabhängige Aufarbeitung von Missbrauch in Deutschland soll auf der Bundesebene sichergestellt werden. Rörig bedauerte, dass noch keine Einigung mit der Bundesregierung und der sie tragenden Mehrheit im Deutschen Bundestag erzielt werden konnte, das Amt des Missbrauchsbeauftragten, die Betroffenenbeteiligung und eine unabhängige Kommission zur Aufarbeitung auch gesetzlich zu verankern. Dieses Ziel solle aber dringend weiter im Blick behalten und vom Gesetzgeber geprüft werden. Mit der zeitlichen Ausdehnung des Amtes auf fünf Jahre sei nun aber erstmals auch perspektivisch ein starkes Fundament geschaffen worden, um in den kommenden Jahren die weitere Ächtung des sexuellen  Kindesmissbrauchs und eine zunehmende Bewusstseinsschärfung in der Gesellschaft herbeizuführen. Rörig hatte im Dezember 2011 die Nachfolge der ersten Missbrauchsbeauftragten, Dr. Christine Bergmann, angetreten. Seine Amtszeit war zunächst auf zwei Jahre bis zum Ende der 17. Legislaturperiode befristet. Für eine Zwischenzeit ist er bis 31. März 2014 geschäftsführend im Amt. Lediglich organisatorisch bleibt der Beauftragte ab 1. April 2014 weiterhin beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angesiedelt. Er übt sein Amt unabhängig aus, ist nicht weisungsgebunden und unterliegt keiner Fachaufsicht. Ende April wird Rörig die Agenda seiner nächsten Amtszeit der Öffentlichkeit vorstellen.

Quelle: Pressemitteilung des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 26.03.2014