Bundesregierung startet Fonds Sexueller Missbrauch
Betroffene von sexuellem Missbrauch im familiären Bereich können ab 1. Mai 2013 Sachleistungen bis zu 10.000 Euro beantragen
Die Bundesregierung errichtet mit Wirkung zum 1. Mai 2013 den Fonds Sexueller Missbrauch für Betroffene von sexuellem Missbrauch im familiären Bereich. Antragsberechtigt sind Menschen, die als Kind oder Jugendlicher im familiären Bereich sexuell missbraucht wurden, also zum Tatzeitpunkt minderjährig waren. Der Bund stellt für den Fonds 50 Millionen Euro zur Verfügung. Von den Ländern fehlt eine entsprechende Beteiligung nach wie vor. "Ich bin froh, dass wir den Betroffenen endlich konkrete Hilfen anbieten können, auf die sie so lange warten mussten", erklärt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder. "Das Leid der Betroffenen ist durch nichts rückgängig zu machen. Aber wir können versuchen, es zu lindern. Bedauerlicherweise stellt sich die Mehrzahl der Bundesländer bislang nicht ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung. Ich hoffe, dass das gute Beispiel des Bundes den Ländern klar macht, dass sie sich nicht dauerhaft wegducken können", so Kristina Schröder. Zu den Leistungen, die unter bestimmten Bedingungen gewährt werden können, gehören unter anderem psychotherapeutische Hilfen, Kosten der individuellen Aufarbeitung des Missbrauchs, Unterstützung bei Weiterbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen sowie sonstige Unterstützung in besonderen Härtefällen. Anträge für Hilfeleistungen aus dem Fonds können ab dem 1. Mai 2013 bis zum 30. April 2016 gestellt werden. Antragsformulare sind in den Anlauf- und Beratungsstellen verfügbar und können auf der Internetseite des Fonds heruntergeladen werden. Die Anlauf- und Beratungsstellen unterstützen die Betroffenen kostenlos. Auf www.fonds-missbrauch.de sind alle Anlauf- und Beratungsstellen aufgelistet. Über ein kostenloses und anonymisiertes Infotelefon kann man Auskunft über Fragen zum Fonds und zur Antragstellung erhalten: 0800 / 400 10 50(montags: 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr, dienstags, mittwochs und freitags: 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr und sonntags: 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr). Weitere Informationen finden Sie auch unter www.bmfsfj.de.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.04.2013
www.bmfsfj.de