Bundesregierung will mehr Inklusion
Die Bundesregierung sieht vieles bereits auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft schon erreicht, auch dank der Menschen, die sie bereits leben. Als Meilenstein bezeichnete sie das Bundesteilhabegesetz. Dennoch bleibe aus ihrer Sicht noch einiges zu tun, damit in allen Bereichn des Lebens Menschen mit Behinderung selbstverständlich dazugehören. Dazu zähle die Barrierefreiheit und weniger Arbeitslosigkeit von Menschen mit Schwerbehinderung.
In Deutschland lebten Ende 2015 rund 7,6 Millionen schwerbehinderte Menschen – das sind 9,3 Prozent der Gesamtbevölkerung. Zu den Fortschritten für sie zählte die Bundesregierung, dass heute laut eigenem Teilhabericht mehr als 90 Prozent der Vorschulkinder inklusiv betreut wird und immer mehr junge Menschen mit Beeinträchtigung einen beruflichen Abschluss erreichten. Erfreulich aus Sicht der Bundesregierung ist auch, dass immer weniger Betroffene in stationären Einrichtungen leben und ambulant betreute Wohnformen zunehmen.
Als dauerhafte Aufgaben wurden dagegen die Schaffung von mehr Barrierefreiheit und der Kampf gegen die häufigere Arbeitslosigkeit von Menschen mit Schwerbehinderung bezeichnet. Der besseren Umsetzung von Rechten für Menschen mit Behinderung diene die Neuauflage des Nationalen Aktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention – kurz NAP 2.0. Er enthalte ein umfassendes Maßnahmenbündel mit dem Ziel, Inklusion in allen Lebensbereichen fest zu verankern. Der Abbau von Barrieren im öffentlichen Bereich sei ein Schwerpunkt des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG).
Ein Meilenstein für mehr Inklusion ist nicht nur für die Bundesregierung das 2017 beschlossene Bundesteilhabegesetz. Dessen Philosophie: Heraus aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe Außerdem werde die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgeführt. Das Bundesteilhabegesetz sieht ab 2018 ein bundesweites "Budget für Arbeit" vor. In allen Bundesländern können Arbeitgeber dann Lohnkostenzuschüsse von bis zu 75 Prozent erhalten. Das erleichtere Menschen mit Behinderung den Zugang zum Arbeitsmarkt und eröffnet Alternativen zur Beschäftigung in Werkstätten, so die Bundesregierung.
Der Inklusionspreis für die Wirtschaft macht beispielhaft aufmerksam, wie und wo Inklusion konkret vor Ort wird. Die Schirmherrschaft hat auch für die aktuelle Ausschreibung die Bundesministerin für Arbeit und Soziales übernommen. Betriebe können sich mit beispielhaften Maßnahmen zur Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung bis zum 15. Oktober 2017 bewerben.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung vom 10. August 2017