Bundesteilhabegeld endlich einführen!

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.: Eine Reform der Eingliederungshilfe ohne die Einführung eines Bundesteilhabegeldes ist kaum vorstellbar.

In seiner kürzlich veröffentlichen Forderung „Eigenständiges Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderung schaffen – Bundesteilhabegeld einführen“ sieht der Deutsche Verein das Bundesteilhabegeld als ein wichtiges Element für ein Gesamtkonzept eines zukünftigen Bundesleistungsgesetzes an. Ein bundesfinanziertes Teilhabegeld ist die am wenigsten utopische Lösung, einen maßvollen und dynamischen Einstieg des Bundes in die Kosten der Eingliederungshilfe zu erreichen. Damit einher geht die Entlastung der kommunalen Haushalte. Gleichzeitig wird die Reform der Eingliederungshilfe auch im Sinne der Menschen mit Behinderung sinnvoll ergänzt. Denn mit dem Bundesteilhabegeld wird die selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit Behinderung gefördert und ein besonderer Nachteilsausgleich wegen der immer noch bestehenden Vielzahl von Barrieren geschaffen. „Aus unserer Sicht ist eine Reform der Eingliederungshilfe fachlich ohne eine Einführung unseres Bundesteilhabegeldes kaum vorstellbar. Deshalb sollte die zukünftige Bundesregierung die Empfehlungen des Deutschen Vereins aufgreifen und das Bundesteilhabegeld zügig umsetzen“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Nach den Berechnungen des Deutschen Vereins entsteht bei einem Teilhabegeld von 600 € monatlich ein Finanzbedarf des Bundes von etwa 4 Mrd. € pro Jahr. Leistungsberechtigt wären alle volljährigen Personen, die einen Anspruch auf eine individuell bedarfsdeckendende Leistung der Eingliederungshilfe, oder deren Nachfolgeregelung, haben. Die Feststellung des Anspruchs auf ein Bundesteilhabegeld soll beim zuständigen Leistungsträger der Eingliederungshilfe liegen. Der Deutsche Verein fordert bereits seit 2004 die Einführung einer steuerfinanzierten monatlichen Geldleistung aus dem Bundeshaushalt. Im Zuge veränderter Rahmenbedingungen und der Diskussionen um ein Bundesleistungsgesetz bedurften die damaligen Empfehlungen zum Bundesteilhabegeld einer Aktualisierung. Weitere Informationen sind unter http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen_archiv/2013/DV-13-13-Bundesteilhabegeld abrufbar. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 01.11.2013
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