Bundesversicherungsamt heißt jetzt Bundesamt für Soziale Sicherung
Das Bundesversicherungsamt hat einen neuen Namen. An seinen Aufgaben und Zuständigkeiten ändert sich aber erst einmal nichts.
Das Bundesgesetzblatt I Nr. 50 enthält am 19.12.2019 die Veröffentlichung des "Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts", mit dem auch die Namensumbenennung des Bundesversicherungsamtes in Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) verbunden ist, die ab dem 01.01.2020 wirksam wird.
Das BVA (zukünftig BAS) führt die Aufsicht über die Träger und Einrichtungen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung, deren Zuständigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt. Zudem nimmt das BVA (zukünftig BAS) wichtige Verwaltungsaufgaben im Bereich der Sozialversicherung wahr. Zu diesen Aufgaben gehören u. a. die Verwaltung des Gesundheitsfonds, die Durchführung des Risikostrukturausgleichs in der Krankenversicherung, die Zulassung von Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke sowie die Verwaltung des Ausgleichsfonds in der sozialen Pflegeversicherung.
Präsident Frank Plate begrüßt die Umbenennung: "Der neue Name trägt dem vielfältigen Aufgabenspektrum der Bundesbehörde Rechnung, das seit der Errichtung des Amtes 1956 immer größer geworden ist."
Quelle: Pressemitteilung des Bundesversicherungsamts vom 19.12.2019