Damit Frieden auf der Erde eintreten kann, bedarf es der Fähigkeit eines jeden Menschen, Mitgefühl mit anderen zu haben
dieser Satz stammt von Dalai Lama und orientiert sich an Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die von den Vereinten Nationen vor 60 Jahren, am 10. Dezember 1948 als allgemeine Ethik menschlichen Zusammenlebens begründet wurde.
Damit Frieden auf der Erde eintreten kann, bedarf es der Fähigkeit eines jeden Menschen, Mitgefühl mit anderen zu haben, dieser Satz stammt von Dalai Lama und orientiert sich an Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die von den Vereinten Nationen vor 60 Jahren, am 10. Dezember 1948 als allgemeine Ethik menschlichen Zusammenlebens begründet wurde. Seitdem setzen sich immer wieder Institutionen und Einrichtungen dafür ein, dass die Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen auf der Erde gelten. Wie wir wissen und beinahe alltäglich erfahren und erleben, gibt es immer wieder und überall Menschenrechtsverletzungen, bis hin zu Verfolgungen, Vertreibungen und Ermordung von Menschen anderen Glaubens, anderer Meinung und anderen Aussehens.
Ebenfalls vor 60 Jahren, am 9. Dezember 1948 haben die Vereinten Nationen die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes verabschiedet. Dort heißt es in Artikel 1 unter anderem, dass Völkermord, ob im Frieden oder im Krieg nach dem internationalen Recht als Verbrechen gilt, zu dessen Verhütung und Bestrafung sich die Völker der Erde verpflichten. Die Konvention trat am 12. Januar 1951 in Kraft, so dass alle Staaten, die den Vereinten Nationen angehören – das sind mittlerweile 192 Länder – verpflichtet sind, die Konvention einzuhalten. In Artikel 1 und 2 wird bestimmt, dass Völkermord ist, wenn in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe ganz oder teilweise zerstört, indem Mitglieder der Gruppe getötet oder ihnen schwere körperliche oder seelische Schäden zufügt oder sonst in ihrem Lebensrecht beeinträchtigt.
Erstmals in der Geschichte des Völkerrechts hat der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda 1998 Angeklagte wegen Genozids zu lebenslanger Haft verurteilt. Weitere Gerichtsverfahren und Anklagen sind derzeit beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag anhängig. Wie aber die aktuellen Kriege und Konflikte, etwa im Sudan, Kongo, Kenia und anderen Ländern zeigen, gehen Verfolgungen und Vernichtung von Volksgruppen weiter, ohne dass sich die Verursacher um das internationale Recht kümmern.
Eine Organisation, die sich in besonderer Weise um verfolgte ethnische und religiöse Gemeinschaften auf der Erde kümmert, ist die 1968 gegründete Gesellschaft für bedrohte Völker, mit Sitz in Göttingen. Der Vorsitzende der Menschenrechtsorganisation, Tilman Zülch, weist darauf hin, dass in diesen 40 Jahren der Gesellschaft für bedrohte Völker die Arbeit nicht ausgegangen ist; vielmehr häufen sich die Konflikte und Menschenrechtsverletzungen. Das islamisch-fundamentalistische Regime im Westsudan verfolgt und vernichtet seit 2003 die schwarzafrikanische Bevölkerung in Darfur. Die schreckliche Bilanz: Bisher 400.000 Tote, 2,7 Millionen Vertriebene, 4,2 Millionen hungernde Menschen. Im Irak verbreiten radikale Islamisten Angst unter den assyrischen, chaldäischen und aramäischen Minderheiten, brennen ihre Häuser nieder und vertreiben sie. Die rund 235 indianischen Völker in den brasilianischen Urwäldern werden durch Landverlust, Umweltzerstörung, sklavenähnliche Arbeitsverhältnisse, unzureichende medizinische Versorgung und hohe Kindersterblichkeit dezimiert. Im ostindischen Orissa werden christliche Minderheiten von radikalen Hindus verfolgt, vertrieben und zwangsweise zum Hinduismus bekehrt. Das Motto der Gesellschaft für bedrohte Völker ist so eindeutig wie klar: „Auf keinem Auge blind“, was bedeutet, dass sich die überwiegend ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins dafür einsetzen, dass das Menschenrecht zu seinem Recht kommt. Die Gesellschaft für bedrohte Völker hat beratenden Status bei den Vereinten Nationen und mitwirkenden Status beim Europarat. Sie informiert mit Printmedien und im Internet – und sie ist auf unsere ideelle und materielle Unterstützung angewiesen. Tilman Zülch drückt das in seinem Aufruf zum 40jährigen Bestehen der Organisation so aus: „Wir mobilisieren Hilfe für Opfer heutiger Verbrechen und setzen Interventionen durch, die Hunderttausenden das Leben retten können. Wir stehen Überlebenden von Völkermord zur Seite, unterstützen die Rückkehr Vertriebener und helfen den Opferverbänden“.
Am Sonntag, den 7. Dezember 2008, 10 Uhr, stellt die Gesellschaft für bedrohte Völker in der Aula der Universität Göttingen ihre bisherige 40jährige Menschenrechtsarbeit vor, und am Dienstag, den 9. 12. 08, 11 Uhr, wird im Berliner Dom an die Verabschiedung der UN-Konvention gegen Völkermord vor 60 Jahren erinnert, verbunden mit der Aufforderung, dass auch wir uns hier in Deutschland für die Verwirklichung der Menschenrechte einsetzen, lokal und global.
Anschrift: Gesellschaft für bedrohte Völker – Für Menschenrechte. Weltweit; Postfach 2024, 37010 Göttingen, Tel.: 0551 / 499006-0; Fax: -588028; www.gfbv.de; info@gfbv.de
Dr. Jos Schnurer, Hildesheim