DAV: Reform des Kindschaftsrechts dringend erforderlich
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert den Gesetzgeber auf, mit einer umfassenden Reform des Kindschaftsrechts die Gesetzeslage den gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen. Reformbedürftig erscheint neben den Regelungen, die das Verhältnis von Eltern und Kind betreffen, insbesondere das Abstammungsrecht. „Die Regelungen zum Kindschaftsrecht gehen auf eine Zeit zurück, in der die Eltern eines Kindes zugleich biologische, rechtliche und soziale Eltern waren“, sagt DAV-Präsident, Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg. Elternschaft werde heutzutage jedoch immer vielfältiger - zum Beispiel durch eingetragene Lebenspartnerschaften und Reproduktionsmedizin. Auf diese Entwicklung müsse der Gesetzgeber reagieren. Nach heutiger Rechtslage ist Mutter eines Kindes die Frau, die es geboren hat. Rechtlicher Vater ist der mit der Mutter verheiratete Mann, oder der Mann, der seine Vaterschaft anerkannt hat. Nach Ansicht des DAV ist es nicht mehr zeitgemäß, für die Vaterschaft alleine hierauf abzustellen. Vorzugswürdig ist es, stärker den Wunsch der Eltern zu berücksichtigen, die die Elternschaft für das Kind übernehmen wollen. „Mit Blick auf das Eltern-Kind-Verhältnis muss klargestellt werden, woraus sich die Rechte und Pflichten der Eltern und der Kinder ableiten“, sagt Schellenberg. Dies sei beispielsweise entscheidend für die elterliche Sorge, das Umgangsrecht oder auch die Unterhaltspflicht. Hier bestehe eine Rechtsunsicherheit, die beseitigt werden müsse.Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Anwaltvereins vom 13. September 2016