DBfK fordert Absicherung freiberuflicher Pflege

Pflege freiberuflich als Selbständige/r ausüben zu können, ist politisch gewollt (vgl. § 77 SGB XI). Angesichts der zunehmenden Personalknappheit in vielen Einrichtungen, insbesondere Krankenhäusern, sind Selbständige eine wichtige Möglichkeit, auf kurzfristige Personalengpässe reagieren zu können, um den Betrieb aufrecht zu erhalten. Pflegefachpersonen – insbesondere im Bereich OP, Anästhesie und Intensivpflege -, die ansonsten aus dem Beruf aussteigen würden, haben für sich einen Weg gefunden, ihren Beruf in einer Form auszuüben, die ihren Anforderungen entgegenkommt. Sie leisten damit einen nicht unerheblichen Beitrag zur Sicherung der Versorgung in Krankenhäusern. Diese Selbständigen nehmen die mit dieser Form der Berufsausübung verbundenen unternehmerischen Risiken in Kauf. Sie haben keine Garantie für ununterbrochene Aufträge oder einen Einnahmenausfall bei Krankheit. Zu beachten ist dabei – wie bei allen Selbständigen – eine solide Vorbereitung, eine Absicherung für den Krankheitsfall und die Altersversorgung. In diesem Sinne berät der DBfK Interessenten intensiv. Es sollen auf keinen Fall prekäre Arbeitsverhältnisse entstehen! Seit über einem Jahr hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) freiberuflich tätige Pflegefachpersonen ins Visier genommen. Mit der pauschalen Behauptung, in Krankenhäusern und Pflegeheimen könne es keine selbständige Berufsausübung in Pflege (und Medizin) geben, wird grundsätzlich Scheinselbständigkeit attestiert. Die gesetzlich geregelte Prüfung des Einzelfalles wird mit Scheinprüfungen (bei denen das Ergebnis von vorneherein feststeht) unterlaufen. Die DRV hat mittlerweile die Auftraggeber so verunsichert, dass sie immer weniger Selbständige beschäftigen. Verschärft wurde in jüngster Zeit das Vorgehen, indem jetzt auch der Zoll bei ambulanten Pflegediensten prüft. Mit einem Vorgehen ähnlich einer Razzia wird billigend in Kauf genommen, dass ein Imageschaden für den betroffenen Betrieb entsteht. Diese Kontrollen machen schon deshalb keinen Sinn, da die Pflegefachpersonen, die für einen Pflegedienst arbeiten, den größten Teil ihrer Arbeitszeit unterwegs bei Patienten sind und nicht im Büro des Pflegedienstes. Der DBfK wehrt sich gegen die Einschränkung der freien Wahl, wie der Beruf ausgeübt werden kann. Der DBfK-Bundesvorstand fordert von der Bundesregierung, der DRV Einhalt zu gebieten und eine rechtlich eindeutige Regelung zur Absicherung der selbständig tätigen Pflegefachpersonen zu finden. Falls das nicht rasch geschieht, werden viele eher ganz aus dem Beruf aussteigen statt wieder als Angestellte zu arbeiten. Ganz allgemein sind gute Arbeitsbedingungen eine unabdingbare Voraussetzung zur Bindung von angestellten und Gewinnung von selbständigen Pflegefachpersonen. In bessere Arbeitsbedingungen muss dringend investiert werden. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke finden Sie auf der Homepage www.dbfk.de.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe e.V. (DBfK) vom 10.12.2013
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