DBJR fordert: Rechtsanspruch auf Jugendarbeit verwirklichen!
Es besteht ein Rechtsanspruch auf Jugendarbeit dem Grunde nach. Das stellt eine Expertise von Professor Dr. Reinhard Wiesner und Professor Dr. Christian Bernzen fest. Der Deutsche Bundesjugendring fordert nun die Umsetzung der Rechtsansprüche aus dem Achten Sozialgesetzbuch. Zugleich kritisiert der DBJR, dass Kürzungen bei Angeboten der Jugendarbeit und der Jugendverbände oft mit einer prekären Haushaltslage begründet werden. „Der Staat wird hier seiner gesetzlich verbrieften Verantwortung nicht mehr gerecht. Nicht die Haushaltslage, sondern Bedarfe müssen Grundlage der Förderung sein“, sagt Sven Frye, Vorsitzender des DBJR. Aus Sicht des DBJR besteht ein Rechtsanspruch auf Jugendarbeit und auf die Förderung der Jugendverbände. Diese Sicht bestätigt das Rechtsgutachten von Professor Dr. Reinhard Wiesner und Professor Dr. Christian Bernzen. Danach sind die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und die Förderung der Angebote der Kinder und Jugendarbeit im Sinne des Rechts der kommunalen Selbstverwaltung „pflichtige Aufgaben“. Die Förderung immer wieder als „freiwillige Leistung“ zu bezeichnen, wie es Kommunen bei Diskussionen um Kürzungen begründen, ist deswegen rechtlich falsch. „Sie ist irreführend und aus unserer Sicht der Versuch, der jeweiligen Verantwortung nicht oder nur unzureichend nachzukommen“, sagt Sven Frye. Die Vollversammlung des DBJR, die derzeit in Magdeburg tagt, fordert vor diesem Hintergrund auch CDU/CSU und SPD auf, den Fokus in den aktuellen Koalitionsverhandlungen stärker auf Jugend zu richten. In den Arbeitsgruppen taucht Jugend derzeit nicht auf. „Das entspricht nicht der Wertigkeit, die junge Menschen von der Politik erwarten“, sagt Sven Frye. Eine eigenständige Jugendpolitik muss aus Sicht des DBJR im Rahmen der Bundespolitik deutlich werden und auf Länder und Kommunen wirken. In seiner einstimmig beschlossenen Position zum Rechtsanspruch auf Jugendarbeit fordert der DBJR von Bund, Ländern sowie Kommunen und Gemeinden, die Förderung der Jugendverbände und der Jugendringe als gesetzlich normierte Pflichtaufgabe umzusetzen. Außerdem müssen sich CDU/CSU und SPD – ihren Ansprüchen im Wahlprogrammen entsprechend – mit den Bedürfnissen, Interessen und Forderungen junger Menschen in den Koalitionsverhandlungen auseinander setzen. Die vollständige Position des DBJR ist unter go.dbjr.de/vv2013 veröffentlicht. Die Expertise wird am 4. Dezember 2013 im Rahmen der Sitzung des DBJR-Hauptausschusses in Berlin vorgestellt.Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Bundesjugendrings vom 26.10.2013