Deutscher Juristinnenbund fordert Gleichstellung in Sachen Elternschaft
Lesbische Frauen, die gemeinsam Kinder erziehen, sind abstammungsrechtlich nicht gleichgestellt. Der Deutsche Juristinnenbund moniert dies und weist auf gravierende Folgen hin, unter denen die betroffenen Kinder zu leiden haben.
Der Deutsche Juristinnenbund (djb) unterstützt die Forderung der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen zur abstammungsrechtlichen Gleichstellung lesbischer Eltern. Der Gesetzentwurf verdeutliche, dass die bestehende diskriminierende Ungleichbehandlung zwischen lesbischen und heterosexuellen Eltern mit geringem Änderungsaufwand beseitigt werden könne. „Eine Reform des Abstammungsrechts ist längst überfällig. Lesbische Frauen können bisher nur im Wege der Stiefkindadoption rechtliche Mit-Mutter für das Kind ihrer (Ehe-)Partnerin werden. Diese Rechtslage ist diskriminierend. Sie beeinträchtigt die Betroffenen massiv in ihrem Familienleben und entspricht nicht dem Kindeswohl", so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V.
Für die betroffenen Familien und ihre Kinder bedarf es dringend der rechtlichen Klarheit. Denn aus gleichstellungsrechtlicher, aber vor allem auch aus Kindeswohlperspektive ist die aktuelle Rechtslage bedenklich. Stirbt die rechtliche Mutter während des laufenden Verfahrens, bleiben die Mit-Mutter und das Kind rechtlich unverbunden zurück. Es ist auch denkbar, dass die Partnerin der Mutter nach der Geburt des Kindes Abstand von einer Adoption nimmt. Sowohl Geburtsmutter als auch Kind haben in diesem Fall keinen gesicherten Anspruch etwa auf Unterhalt. Kinder, die in heterosexuelle Ehen hineingeboren werden, haben qua Geburt zwei Eltern. Das entspricht dem Kindeswohl, denn es gibt von Beginn an zwei Personen, die rechtlich in der Sorge- und Unterhaltsverantwortung für das Kind stehen. „Diese rechtliche Absicherung darf Kindern lesbischer Eltern nicht länger vorenthalten werden", so Prof. Dr. Wersig ergänzend.
Gleichwohl deckt dieser Vorschlag zur abstammungsrechtlichen Gleichstellung lesbischer Elternschaft lediglich den Minimalbedarf nach einer Neuregelung ab. Überfällig sei die gesetzgeberische Gestaltung des Abstammungsrechts insgesamt, erläutert Brigitte Meyer-Wehage, Vorsitzende der zuständigen Fachkommission im djb. In diese Richtung geht nun auch ein Diskussionsentwurf, den die Bundesjustizministerin, Dr. Katarina Barley, aktuell auf den Weg gebracht und den Verbänden zugeleitet hat. Bis zu einem Gesetzentwurf sei es aber noch ein langer Weg, der nicht daran hindern darf, jetzt schon für lesbische Frauen abstammungsrechtliche Gleichberechtigung zu schaffen und die Elternschaft ohne Umwege zu ermöglichen.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Juristinnenbundes vom 18.3.2019