Deutscher Verein: Kommunen brauchen mehr Verantwortung in der Pflege

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge kritisiert in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines dritten Pflegestärkungsgesetzes, dass die Chance, Kommunen stärker in die Strukturen der Pflege verantwortlich einzubinden, nicht genutzt wird. Für die Gestaltung der Angebotsstrukturen benötigen nach Ansicht des Deutschen Vereins die Kommunen mehr Kompetenzen und mehr Ressourcen. Auch im Hinblick auf die Modellvorhaben zur Erprobung neuer Beratungsstrukturen bleibe der Entwurf hinter den Möglichkeiten zurück. „Im Zentrum der Modellvorhaben muss die Erarbeitung eines sozialräumlichen Gesamtkonzepts durch die Kommunen mit einer Verzahnung ihrer eigenen Beratungsaufgaben stehen. Gewährleist sein muss eine Vielfalt von Modellansätzen und ein größerer Handlungsspielraum vor Ort.“, so Johannes Fuchs, Präsident des Deutschen Vereins. Deutlich betont der Deutsche Verein darüber hinaus, dass der ab 1. Januar 2017 in der Pflegeversicherung geltende neue Begriff der Pflegebedürftigkeit auch für Sozialhilfeempfänger gelten müsse. Entscheidend sei, dass die Änderungen in der Sozialhilfe zeitgleich mit den Regelungen der sozialen Pflegeversicherung in Kraft treten. „Schließlich können wir nicht mit zwei Begrifflichkeiten operieren. Damit wären Chaos und Diskriminierung vorprogrammiert“, sagt Fuchs. Bedenklich sei auch die im Entwurf gewählte Formulierung einer Vorrang-/Nachrangregelung für das Verhältnis zwischen Pflege- und Eingliederungshilfeleistungen. Wünschenswert sei eine praktikablere Lösung, die sich beispielsweise am Eintritt bestimmter Lebenslagen orientiert. Die ausführliche Stellungnahme zum Regierungsentwurf ist abrufbar unter www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2016/dv-26-16-pflegestaerkungsgesetz.pdf

Quelle: Presseinformation des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge vom 12. Oktober 2016