Fehlende sozialwissenschaftliche Perspektive
Bei der Reform des Psychotherapeuten-Ausbildungsreformgesetzes fehlt dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge die sozialwissenschaftliche Perspektive. Auch die Fokussierung der Ausbildung auf Universitäten sei im Bologna-System sachlich nicht zu begründen.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. sieht den fast ausschließlich medizinischen und psychologischen Fokus des Ende September im Bundestag verabschiedeten Psychotherapeuten-Ausbildungsreformgesetzes skeptisch. „Die psychotherapeutische Ausbildung zu sichern und zu verbessern ist richtig und wichtig. Leider wird weitgehend auf die Erfahrungen der akademischen Sozialberufe verzichtet, die nun nicht mehr als Zugangsvorausbildung anerkannt werden“, moniert Michael Löher, Vorstand des Vereins. Insgesamt fehle laut Löher eine „Bezugnahme auf sozialarbeitswissenschaftliche bzw. sozialpädagogische Erkenntnisse“.
Vielmehr solle es bei einer integrierten hochschulischen Direktausbildung Quereinstiege geben, die Absolventinnen und Absolventen mit einem Bachelor- und Masterabschluss der Sozialen Arbeit inklusive Heilpädagogik sowie der Pädagogik den Zugang zur ersten psychotherapeutischen Prüfung bzw. zum Masterstudium offenhalten.
Zudem müssten allgemeine pädagogische, sozialpädagogische sowie auch heilpädagogische Erkenntnisse bei der Ausbildung speziell bei der Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in ausreichendem Maße berücksichtigt werden. Im Übrigen lasse sich die im Gesetz ausgesprochene Beschränkung auf Universitäten als Ausbildungsort für ein psychotherapeutisches Direktstudium sachlich im „Bologna-System“ nicht begründen.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Vorsorge vom 7.11.2019