DEVAP: Finanzierung der Behandlungspflege endlich reformieren
Der Anteil der Behandlungspflege im stationären Bereich wächst. Damit werden die stationär gepflegten Menschen über Gebühr belastet, weil sie einen immer größeren Teil der Kosten über den steigenden Eigenanteil schultern müssen. Zudem werden der Pflegeversicherung Gelder entzogen, die für andere Zwecke nicht zur Verfügung stehen. Das muss ein Ende haben, fordert der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) in Abstimmung mit der Diakonie Deutschland und legt ein Positionspapier „Gleichbehandlung sichern – Medizinische Behandlungspflege im häuslichen und stationären Bereich" vor.
Für Thomas Eisenreich, Geschäftsführung des DEVAP, muss das Thema unabdingabr in die Jamaika - Koalitionsverhandlungen. Seit vielen Jahren werde diskutiert, wie die Finanzverantwortung für die Behandlungspflege in stationären Pflegeeinrichtungen in das Sozialgesetzbuch V gebracht werden kann. Der DEVAP mache nun in Abstimmung mit der Diakonie Deutschland einen Vorschlag, wie die schrittweise Überführung der Finanzierung vom SGB XI in das SGB V vollzogen werden kann.
Mehr Informationen und Download des DEVAP-Papiers unter www.devap.info/meldung-im-detail/article/reformbedarf-behandlungspflege-geburtsfehler-in-neuer-legisla-tur-beheben/
Quelle: Presseinformation des Deutschen Evangelischen Verbandes für Altenarbeit und Pflege vom 10. Oktober 2017