DEVAP: Systemwechsel und Abbau der Sektorengrenzen

Zu seinem Salon-Gespräch WAHL-CHECK Pflege hatte der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) alle pflegepolitischen Sprechern der Bundestagsfraktionen eingeladen, um sie nach ihren wichtigsten Vorhaben in der Pflege zu fragen. Sie wurden ebenso darum gebeten, sich zum Rothgang-Gutachten zu positionieren. In seinem Gutachten hatte Prof. Dr. Rothgang, Universität Bremen, im  Auftrag des AWO Bundesverbandes die Möglichkeiten der Einführung einer Pflege-Bürgerversicherung untersucht. Demnach ist die Übertragung des Finanzierungsrisikos vom Einzelnen auf die Solidargemeinschaft durch die Etablierung eines festen Eigenanteils möglich.

Nach Ansicht von Renate Backhaus, Mitglied des geschäftsführenden DEVAP-Vorstands, muss bei der Finanzierung der Pflegeversicherung endlich ein Systemwechsel eingeleitet werden. Dr. Bodo de Vries, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des DEVAP, hält zusätzlich zum Systemwechsel zwingend auch ein Abbau der Sektorengrenzen für erforderlich. Die einzelnen Pflegeleistungen würden derzeit nur aufgrund wirtschaftlicher und nicht bedarfsgerechter Aspekte erbracht. Als Beispiel nennt er die Behandlungspflege, die je nach Wohnort von der Pflege­versicherung (stationär) oder der Krankenversicherung (ambulant) getragen wird.

Laut DEVAP plädieren SPD, die GRÜNEN und auch die LINKEN zur nachhaltigen Finanzierung der Pflegeversicherung für die Einführung einer Bürgerversicherung, da nur hierdurch ein gerechter Einbezug aller Bevölkerungsgruppen realisiert werden könne; Erwin Rüddel, pflegepolitischer Sprecher der CDU, lehne dies für die Union ab.

In der Diskussion plädierten Publikumsvertreterinnen und -vertreter besonders für mehr Geld im System, um eine bessere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen realisierbar zu gestalten:

Den ausführlichen Bericht des DEVAP können Sie nachlesen unter www.devap.info/meldung-im-detail/article/es-brennt-in-der-pflege-doch-keine-fraktion-hat-einen-plan-zum-loeschen/


Quelle: DEVAP-Presseinformation vom 23. Juni 2017