DGSPJ fordert sichere Perspektive für Sozialmedizinische Nachsorge

Trotz Rekordjahr mit rund 9.000 geschätzten kleinen Patientinnen und Patienten stehe die Sozialmedizinische Nachsorge (SN) von Frühgeborenen und schwer sowie chronisch kranken Kindern und Jugendlichen vor dem Aus. So warnt jetzt die Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ).

Vielen Leistungserbringern drohe die Insolvenz, weil Gesetzliche Krankenkassen nur 75 Prozent der tatsächlichen Kosten bezahlen. Besonders prekär sei die Lage in Berlin mit Brandenburg, wo die Leistungserbringer vor dem wirtschaftlichen Aus stehen. Die SN ist als Case Management Leistung seit 2009 Regelleistung im SGB V und sichert mit der Organisation der Weiterbetreuung nach einem Klinikaufenthalt den Übergang zu ambulanter und häuslicher Behandlung und die Koordination der vielfältigen Hilfen.

Im Bundesdurchschnitt werden nach Angaben der DGSPJ 105 Euro pro Nachsorge-Einheit benötigt – die Krankenkassen zahlen im Schnitt aber nur 73,50 Euro. Bei 17 Nachsorge-Einheiten pro Maßnahme muss der Leistungserbringer 535,50 Euro pro Patient durch Spenden finanzieren, um kostendeckend bei hoher Qualität zu arbeiten, heißt es weiter. Damit fehlten deutschlandweit in diesem Jahr 4,8 Millionen Euro, so Dr. Andreas Oberle, zweiter Präsident der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ) und Ärztlicher Direktor des Sozialpädiatrischen Zentrums am Olgahospital am Klinikum Stuttgart.

Er sieht nun die Politik gefordert, „damit die jahrelange Blockadehaltung der Krankenkassen beendet wird". Trotz der nachgewiesenen Wirtschaftlichkeit und der Reduzierung von Gesundheitskosten, die den GKV sehr wohl bekannt sei, werde die volle Vergütung verweigert.

Mit ihrem Vorstoß unterstützt die Fachgesellschaft die Forderungen des Bundesverbandes Bunter Kreis. Der Bunte Kreis vertritt über 90 Nachsorge-Einrichtungen, die rund 70 Prozent der SN in Deutschland sicherstellen.


Quelle: Presseinformation der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin vom Juli 2017