Diakonie: Kinder dürfen nicht Leidtragende von Sorgerechtsstreitigkeiten werden
Evangelischer Wohlfahrtsverband fordert Einzelfallprüfungen vor Gericht
Die Diakonie Deutschland fordert das geplante Schnellverfahren bei Sorgerechtsstreitigkeiten bei nicht verheirateten Eltern fallen zu lassen. "Eine so wichtige Entscheidung allein nach Aktenlage zu treffen ohne die Eltern vor Gericht anzuhören, wird dem Ernst der Sache nicht gerecht", sagt Maria Loheide, sozialpolitischer Vorstand der Diakonie Deutschland. Anlass ist die morgige Beratung der Gesetzesreform im Bundestag. "Gerade um der Kinder willen muss es in Streitfällen um das Sorgerecht eine sorgfältige Einzelfallprüfung vor dem Gericht geben", betont Loheide. Das neue Gesetz sieht vor: Können sich nicht miteinander verheiratete Eltern nicht auf das gemeinsame Sorgerecht verständigen, kann der Vater bei Gericht beantragen, am Sorgerecht beteiligt zu werden. Innerhalb von sechs Wochen muss die Mutter schriftlich darlegen, wieso die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl widerspricht. Bringt die Mutter keine überzeugende Begründung zu Papier oder verpasst sie die Frist, entscheidet das Gericht allein aufgrund der Aktenlage. "Der Gesetzgeber muss hier dringend nachbessern, sonst werden die Kinder die Leidtragenden dieser Gesetzesreform sein", erklärt Loheide.Quelle: Pressemitteilung des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V. vom 30.01.2013