Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter legt neuen Jahresbericht vor

02.06.2013 | Sozialpolitik | Nachrichten

"Die Länderkommission der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter hat im vergangenen Jahr 18 Einrichtungen der Freiheitsentziehung in Deutschland besucht. Wie im Jahr davor hat sie keine Anzeichen von Folter feststellen können, jedoch wiederum eine Reihe von Beanstandungen aussprechen müssen. Der Besuch von nur 18 Einrichtungen ist völlig unzureichend, mehr ist jedoch mit nur vier ehrenamtlichen Mitgliedern nicht möglich gewesen. Die Zahl der Mitglieder muß deshalb dringend aufgestockt werden. Ich begrüße, dass sich die Justizministerkonferenz im Juni mit dieser wichtigen Frage befassen wird", sagte der Vorsitzende der Länderkommission, Staatssekretär a.D. Rainer Dopp, heute anlässlich der Veröffentlichung des Jahresberichts 2012 in Berlin. Den Bericht nahm die Thüringer Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht als Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz in Anwesenheit des Leiters der Bundesstelle, Ltd. Regierungsdirektor a.D. Klaus Lange-Lehngut und der Thüringer Ausländerbeauftragten Petra Heß, Mitglied der Länderkommission, für die Regierungen der Länder entgegen. Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter, bestehend aus der Bundesstelle und der Länderkommission, hat im Mai 2009 ihre Arbeit aufgenommen, nachdem die Bundesrepublik Deutschland das Zusatzprotokoll zur UN-Antifolterkonvention ebenso wie inzwischen 68 Länder ratifiziert hatte. Die Nationale Stelle soll Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe durch regelmäßige Besuche an Orten der Freiheitsentziehung, bundesweit etwa 13.000, vorbeugen. Zu diesem Zweck hat sie die Behandlung der dort untergebrachten Personen zu prüfen und Empfehlungen abzugeben. Bei den besuchten Einrichtungen  handelte es sich vor allem um Justizvollzugsanstalten und Polizeidienststellen. Es fanden auch Besuche in psychiatrischen Einrichtungen sowie in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe statt. Beanstandet werden z.B. die Unterbringung von mehreren Gefangenen in einer Zelle ohne abgetrennten Toilettenbereich. Eine solche Unterbringung stellt einen Eingriff in die Würde des Menschen dar, auch wenn z.B eine mobile Schamwand vorhanden ist. Nicht hinnehmbar ist die Verwendung metallener Fesseln zur Fixierung von Gefangenen, weil damit ein erhöhtes Verletzungsrisiko verbunden ist. Soweit auf Fixierungen nicht verzichtet werden kann, dürfen diese nur mit geeigneten Bandagensystemen erfolgen. Solche Systeme werden schon überwiegend verwendet. Schwerpunktmäßig hat sich die Nationale Stelle mit z.T. über Jahre andauernder Einzelhaft beschäftigt. Auch dies kann einen Eingriff in die Menschenwürde darstellen. Im April hat der SPT, der Unterausschuss der Vereinten Nationen zur Verhütung von Folter, die Nationale Stelle besucht und auf die auch nach seiner Ansicht völlig unzureichende Ausstattung hingewiesen. Mit der gegenwärtigen Ausstattung werde die Bundesrepublik Deutschland ihrer Vorreiterrolle bei der Beachtung der Menschenrechte nicht gerecht.
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Quelle: Pressemitteilung der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter vom 03.05.2013
www.nationale-stelle.de