DKHV: Belange der Kinderhospizarbeit in Häuslicher Krankenpflege berücksichtigen
Der Deutsche Kinderhospizverein (DKHV) begrüßt das Vorhaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Ergänzung der Richtlinie über die Verordnung häuslicher Krankenpflege mit Leistungen für Palliativpatientinnen und Patienten. Der Fachverband für ambulante Kinder- und Jugendhospizarbeit ist jedoch zugleich der Meinung, dass dabei noch ein gutes Stück gemeinsamen Weges vor den Beteiligten liege, um Kindern mit lebensverkürzenden Erkrankungen voll gerecht zu werden. Der G-BA wurde mit dem Hospiz- und Palliativgesetz, das Ende 2015 beschlossen wurde, beauftragt in seiner Richtlinie die Maßnahmen und Leistungen der Palliativversorgung näher zu bestimmen. In einer Stellungnahme macht jetzt der DKHV Vorschläge, der Lebenssitution von lebensverkürzend erkrankten Kindern und Jugendlichen besser gerecht zu werden: Vor allem geht es dabei um eine stärkere Berücksichtigung von Krankheitsverläufen unheilbar kranker Kinder und Jugendlicher, ihrer Lebenserwartung und um die Berücksichtigung, dass kinder- und jugendhospizlichen Begleitung notwendige Befähigung braucht. Für Martin Gierse, Geschäftsführer des DKHV, setzt sich die tägliche eigene Arbeit in der Unterstützung des Gemeinsamen Bundesausschusses fort: „Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, und die Hospizbegleitung von Kindern und Jugendlichen unterscheidet sich von der für Erwachsene.“ Die DKHV-Stellungnahme zur Änderung der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie ist zu finden auf den Internetseiten www.deutscher-kinderhospizverein.deQuelle: Presseinformation des Deutschen Kinderhospizverein vom 8. August 2016