Bundesrat macht Weg frei für "Ehe für alle"

In dieser Frage ging alles noch vor der Sommerpause ganz schnell: Der namentlichen Abstimmung im Deutschen Bundestag über die „Ehe für alle" folgte jetzt die Billigung des Bundesrates.

Anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundesrats zur Eheöffnung erklärte Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD): „Die Ehe für Alle kommt. Ob man in Deutschland heiraten darf oder nicht, entscheidet zukünftig nicht mehr das Geschlecht, sondern Liebe, Zusammenhalt und das Versprechen, in guten wie in schlechten Zeiten füreinander da zu sein."

Überschwengliche Worte waren bereits nach der Entscheidung der Gewissensabstimmung der Abgeordneten am 30. Juni 2017 zu hören. Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders:sprach von einem historischen Tag, "nicht  nur für die Lesben, Schwulen und Bisexuellen in Deutschland, sondern für uns alle. Niemand verliert etwas durch die „Ehe für alle“, alle gewinnen."  Auch der Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) feierte die Entscheidungen mit den Worten "Deutschland hat für die Liebe gestimmt". Zugleich macht der Interessenverband  deutlich: Nun wird es darum gehen, aus der gesetzlichen Gleichstellung auch eine gelebte Akzeptanz im Alltag zu machen. Denn eine offene und freie Gesellschaft muss es allen Menschen garantieren, jederzeit, an jedem Ort, ohne Angst und Anfeindung verschieden zu sein.

Das Gesetz soll drei Monate navch seiner Verkündung in Kraft treten, so informierte der Bundesrat. Der LSVD legte einen eigenen Entwurf für Umsetzungsregelung vor. Er reagierte damit nach eigenen Angaben auch auf  Äußerungen von Bundesinnenminister de Maizière, die Ehe für alle sei technisch „nicht ohne Weiteres umsetzbar". Der LSVD monierte: Es sei absurd, dass eine Riesenbehörde wie das Bundesinnenministerium es binnen dreier Monate nicht schaffen soll, die notwendigen Verwaltungsregelungen für die Ehe für alle auf den Wegen zu bringen.

Zwischenzeitlich ging Bundestagsvizepräsident Johannes Singhammer (CSU) in einem Interview der Wochenzeitung "Das Parlament" davon aus, dass es zu einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die vom Bundestag beschlossene Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare kommt. Bayern hat laut Tagesschau von heute (ARD)  in der Länderkammer erneut verfassungsrechtliche Bedenken geäußert und angekündigt, Juristen mit der Klärung zu beauftragen.


Quelle: Meldungen des Bundesrates und der Tageschau vom 7. Juli 2017, Presseinformation des LSVD vom 7. Juli 2017, Presseinformationen des Bundestage, des LSVD und der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom 30. Juni 2017