Ehemalige Heimkinder

Der AFET-Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. ruft Betroffene auf, Ansprüche geltend zu machen und stellt Forderungen: Fonds ausreichend ausstatten; Wartezeiten verkürzen

Als Bundesverband für Erziehungshilfe hatte der AFET am Runden Tisch Heimerziehung teilgenommen und sich für Kinder, die in Erziehungsein-richtungen zwischen 1945 und 1975 z.T. erhebliches seelisches und körperliches Leiden erdulden mussten, eingesetzt. Es sollte Öffentlichkeit für die Ereignisse hergestellt werden und eine Unterstützung für die Opfer durch die Fonds Heimerziehung geben.

Opfer sollen Ansprüche geltend machen

Der AFET-Vorsitzende Rainer Kröger fordert alle Opfer auf, sich umgehend an eine der Anlauf- und Beratungsstellen (www.fonds-heimerziehung.de) zu wenden, um noch Unterstützungsleitungen erhalten zu können. Die Antrag-stellung für den Fonds „Heimerziehung in der DDR“ endet bereits am 30.09.2014, der Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ zum 31.12.2014. Betroffene können sich noch Ansprüche sichern, wenn sie sich vor Ablauf der First bei den Anlauf- und Beratungsstellen melden. Es wurde zugesichert, dass dies zur Geltendmachung von Ansprüchen ausreichend ist.

Aufstockung Fonds „Heimerziehung in der DDR“ wird begrüßt

Der AFET begrüßt, dass  Bund und Länder sich einigen konnten, angesichts der großen Nachfrage, gemeinsam den Fonds Ost bis zu 200 Millionen Euro aufzustocken und hofft, dass der Fonds damit ausreichend ausgestattet ist. „Kein Opfer“, so der AFET-Vorsitzende Herr Rainer Kröger, „soll mangels Fondsausstattung ohne Leistungen zur Linderung von Folgeschäden ausgehen“.

Der AFET kritisiert lange Wartezeiten

Als problematisch sieht der AFET, dass Opfer in verschiedenen Bundesländern z.T. monatelang auf ein Beratungsgespräch und/oder Bescheid warten müssen. Es gelte, im Interesse der Betroffenen diese problematische Wartezeit deutlich zu verkürzen. Dafür müssten die Länder Sorge tragen.

Quelle: Pressemitteilung des AFET-Bundesverbandes für Erziehungshilfe e.V. vom 08.04.2014