Ein Viertel aller Prüfberichte von Pflegeeinrichtungen bleiben unveröffentlicht

28.01.2016 | Altenhilfe | Nachrichten

Die Transparenzberichte von einem Viertel der Pflegeheime werden entgegen der gesetzlichen Vorgaben nicht veröffentlicht, kritisiert die Bundesinteressenvertretung alter und pflegebetroffener Menschen, BIVA. Dabei handelt es sich mehrheitlich um teilstationäre Einrichtungen. „Verbraucher, die für sich oder ihre Angehörigen einen Platz in der Teilzeitpflege suchen, werden ohne die vorgeschriebene Orientierungshilfe alleine gelassen“, kritisiert der Vorsitzende der BIVA, Dr. Manfred Stegger. Von den über 14.000 Einrichtungen in Deutschland bieten etwa 3.500 Heime teilstationäre Pflege an. Das bedeutet Unterbringung und Betreuung während der Nacht oder stundenweise am Tag. Die Zahl dieser Einrichtungen wächst kontinuierlich. „Es ist nicht einzusehen, warum für ein Viertel aller Einrichtungen eine Ausnahmeregelung besteht“, sagt Stegger. Der Gesetzgeber verlangt, dass alle Pflegeheime einmal jährlich vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüft werden. Gleichzeitig hat er bestimmt, dass ab 2009 die Prüfergebnisse in verbraucherfreundlicher Form im Internet veröffentlicht werden müssen. Die Pflegeselbstverwaltung, die vom Gesetzgeber beauftragt wurde, die Veröffentlichungsregelungen zu erstellen, hat für ambulante Dienste und vollstationäre Einrichtungen festgelegt, wie geprüft wird und wie die Ergebnisse veröffentlicht werden. Doch wurden damals die teilstationären Heime bei der Frage der Veröffentlichung der Prüfergebnisse ausgeklammert. Mittlerweile ist die Zahl dieser Einrichtungen stetig gestiegen. Zwei von drei Neugründungen bieten heute teilstationäre Pflege an. Diese Art von Einrichtungen wird zwar geprüft, aber die Prüfergebnisse werden nicht veröffentlicht. „Von Transparenz kann man hier nicht sprechen. Die Pflegeselbstverwaltung muss kurzfristig korrigierend eingreifen“, fordert Stegger.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA) vom 10.12.2015
www.biva.de