Einfluss für mehr Inklusion im Sport nutzen

Zur 41. Sportministerkonferenz, die gerade im Saarland stattfindet, mahnte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, geichberechtigte
Teilhabechancen am Sport und Sportereignissen für Menschen mit Behinderungen an.

Die Monitoringstelle empfiehlt den Landessportministerinnen und -sportministern, ihren Einfluss zu nutzen, um die Inklusion im Breitensport voranzutreiben. Die Länder sollten auch mit finanziellen Anreizen Sportvereine dazu anhalten, mehr inklusive Sportmöglichkeiten anzubieten. Ebenso sollten sie darauf hinwirken, dass die Kommunen Sportstätten barrierefreier gestalten.

Verwiesen wird auf die Verpflichtung von Deutschland, die sich aus der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention ergeben. Derzeit nehmen Männer, Frauen und Kinder mit Behinderungen Sport-Angebote weniger wahr als Menschen ohne Behinderungen, da inklusive Sportangebote und barrierefreie Sportstätten fehlen, informiert die Monitoringstelle. Auch Kommunen und Sportvereine ständen in der Verantwortung. Sie sollten sich engagieren, etwa durch die Vergabe von Nutzungszeiten für Sportstätten an inklusive Vereine oder die Bereitstellung von inklusiven Sportangeboten. Sie sollten auf Menschen mit Behinderungen zugehen und mit ihnen gemeinsam inklusive Sportangebote entwickeln.

Inklusion durch Sport. Zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Breitensport. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte, 2017. (Position Nr. 12) - PDF-Dokument


Quelle: Presseinformation des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 8. November 2017