Einführung einheitlicher Qualitätsstandards für Betreuungen rückt näher
Dass ein solch sensibler Bereich wie das Betreuungsrecht in Sachen Qualitätssicherung bis dato mehr oder weniger unreguliert ist, sorgt in der Fachwelt schon lange für Kopfschütteln. Dies soll sich bald ändern, was der Berufsverband der Berufsbetreuer/innen (BdB) ausdrücklich begrüßt.
Im Juni 2018 begann ein vom Bundesjustizministerium (BMJV) angestoßener Diskussionsprozess zur Reform des geltenden Betreungssrechts, das seit Jahren als nicht mehr zeitgemäß und in seiner Praxis aus menschenrechtlicher Sicht als umstritten gilt. Denn immer wieder kommt es zu Fällen, in denen die Rechte der unter Betreuung stehenden Menschen nicht ausreichend gewahrt und gewürdigt werden. Häufig werden die Betroffenen beispielsweise in Bereichen bevormundet, für die sie durchaus selbst Verantwortung übernehmen könnten und dürften.
Um mehr Selbstbestimmung für die unter Betreuung stehenden Menschen zu ermöglichen, sollte das letztes Jahr vom BMJV berufene Expert*innengremium Vorschläge entwickeln, die in die Gesetzesreform einfließen sollen. Ein erstes Papier wurde nun veröffentlicht, das u.a. einheitliche Qualifikationsstandards für Betreuerinnen und Betreuer vorsieht. Dies begrüßt der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB), der selbst am Beratungsprozess beteiligt ist. Der Bundesvorsitzende Thorsten Becker hält fest: "Es freut uns sehr, dass die umfangreichen Diskussionen der vergangenen Monate in diesen wichtigen Punkten zu Übereinstimmungen geführt haben. Nun fordern wir, dass das BMJV nach Ende des Diskussionsprozesses im kommenden Herbst einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt. Wir werden uns auch weiter konstruktiv mit unseren Vorstellungen in die Gespräche und Facharbeitsgruppen einbringen."
Das BMJV möchte die Beratungen bis zum Jahresende abschließen und auf Grundlage der Ergebnisse eine Gesetzesreform auf den Weg bringen.