Einigung bei der Gebührenfreiheit im Kindergarten: Gesamtpaket in Niedersachsen geschnürt
Einen Durchbruch bei den Verhandlungen um den beitragsfreien Kindergarten in Niedersachsen vermeldeten die niedersächsische Landesregierung und die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände. Man habe sich auf die Ausgestaltung des Gesamtpaketes für die Stärkung der frühkindlichen Bildung und Betreuung in Niedersachsen durch eine Konkretisierung der zugesagten Bundesmittel in Höhe von 328 Millionen Euro bis Sommer 2022 geeinigt.
Bundesmittel sollen nun dort eingesetzt werden, wo die Kommunen Entlastung wünschten. Das Gesamtpaket wird über Bundesmittel aus dem „Gute-Kita-Gesetz" finanziert und setzt sich nach Angaben der beiden Verhandlugnspartner laut im Zeitraum vom 1. August 2018 bis 31. Juli 2022 wie folgt zusammen: Das Land sichert nach 2022 die vereinbarten 58 Prozent unabhängig von einer Unterstützung des Bundes gesetzlich ab. In den kommenden drei Jahren setzt das Land für die Erhöhung auf 55 Prozent eigene Mittel ein. Dafür sichert das Land gegenüber dem ursprünglichen Angebot in Höhe von 52 Prozent zusätzlich jährlich aufwachsend bis zu 45 Millionen Euro zu. Für die weiteren prozentualen Steigerungen bis 58 Prozent im Jahr 2021 setzt das Land zunächst die vom Bund für eine Beitragsfreiheit in Aussicht gestellten Mittel ein. Darüber hinaus werden Bundesmittel in Höhe von 48 Millionen Euro für einen „Härtefall-Fonds" bereitgestellt. Aus diesem können Kommunen, die trotz des Ausgleichs besondere Ausfälle erleiden, erforderlichenfalls auf Antrag zusätzliche Mittel erhalten.
Zudem wurde vereinbart, dass auch Angebote der Kindertagespflege beitragsfrei gestellt werden können, wenn diese den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz absichern. Hierfür stehen ebenfalls aus Bundesmitteln 20 Millionen Euro zur Verfügung. „Härtefall-Fonds" und Kindertagespflege werden über Förderrichtlinien und damit über ein Antragsverfahren umgesetzt. Als Ausgleich für Tarifsteigerungen der Beschäftigten in Kindertagesstätten gewährt das Land den Kommunen im Rahmen einer Zuwendungsrichtlinie zusätzlich 115 Millionen Euro aus Bundesmitteln. Dieser Betrag kommt einer Dynamisierung der Personalkosten um einen zusätzlichen Prozentpunkt auf 2,5 Prozent gleich. 61 Millionen Euro stehen darüber hinaus für Qualitätsverbesserungen und Investitionen in den Kindertageseinrichtungen bereit. Damit können stundenweise Personalaufstockungen ebenso ermöglicht werden wie der weitere Ausbau von Betreuungsplätzen.
Mehr Informationen unter http://www.mk.niedersachsen.de/portal/live.php?article_id=164719&_psmand=2
Quelle: Gemeinsame Presseinformation der Landesregierung und der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens vom 24. Mai 2018