Einsatz für Rechte intersexueller Menschen geehrt

Für den Einsatz für die Menschenrechte Intersexueller verlieh die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) den diesjährigen „Preis für das Engagement gegen Diskriminierung" an Lucie Veith. Der undotierte Preis wurde vergangene Woche bei einer Festveranstaltung vor mehr als 300 geladenen Gästen im Berliner Museum für Kommunikation verliehen. 

Lucie Veith (61) setzt sich auf nationaler und internationaler Ebene für die Rechte und Anerkennung intersexueller Menschen und für den Schutz vor unfreiwilligen medizinischen Eingriffen ein. Lucie Veith leitet das Kompetenzzentrum für Inter* in Niedersachsen, koordiniert die bundesweite Peer-to-Peerberatung und steht in Personalunion der Bundesgeschäftsstelle des Vereins Intersexuelle Menschen und der Geschäftsstelle des Vereins Intersexuelle Menschen Landesverband Niedersachsen vor.

„Anti-Diskriminierung braucht Vorbilder", sagte die Ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Katarina Barley, in ihrer Laudatio. „Gleichstellung verwirklicht sich nicht in Debatten und Gesetzen. Gleichstellung muss gelebt werden, muss in der Gegenwartswelt der Menschen ankommen. Seit 15 Jahren ist Lucie Veith dafür unermüdlich bei der Sache. Diese Ausdauer und dieses Engagement sind nicht selbstverständlich und verdienen höchste Anerkennung."

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, würdigte den „produktiven Zorn" und den Kampfgeist von Lucie Veith. „Veith hilft damit nicht nur vielen tausend intersexuellen Menschen in Deutschland, sondern leistet einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl", sagte Lüders: „Denn intersexuelle Menschen wollen und brauchen kein Mitleid. Sie brauchen gleiche Rechte."  

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes unterstütze Lucie Veiths Forderungen auf einen Geschlechtseintrag in Papieren zu verzichten und einen Hilfs- und Entschädigungsfonds für intersexuelle Menschen einzurichten, die im Kindesalter kosmetischen Genitaloperationen zur „Geschlechtsvereinheitlichung" unterzogen wurden und unter den Folgen davon leiden. „Die Praxis solcher Eingriffe, bei denen keine lebensbedrohliche Indikation vorliegt, muss umgehend gestoppt werden", sagte ADS-Leiterin Lüders.  


Quelle: Presseinformation der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom 16. Oktober 2017