Elternrechte und Kinderrechte nicht gegeneinander stellen

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) veröffentlicht ein umfangreiches Positionspapier und wünscht sich neue Impulse für die Kinder- und Jugendhilfe. Es soll breiter und lauter als bisher diskutiert werden, wie sich die Kinder- und Jugendhilfe als staatlich organisierte Instanz mit Eltern- und Kinderinteressen auseinandersetzt.

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ setzt sich dafür ein, Kinder und Eltern stets sowohl in ihren je eigenen Bedürfnissen und Interessen als auch in ihrer Bezogenheit aufeinander wahrzunehmen. Sie wendet sich gegen das in der Diskussion drohende Gegeneinander von Elternrecht und Kinderrechten.

Das Grundgesetz formuliert bislang von der Rechtsposition der Eltern her. Ihnen wird die primäre Verantwortung für die Sorge und Erziehung ihres Kindes zugeordnet (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG). Kinder sind zwar stets Kinder ihrer Eltern, ihre Rechte sind jedoch nicht ausschließlich von diesen abzuleiten. Die von der Kinderrechtskonvention ge- und unterstützte Kinderrechte-Perspektive findet ihre Entsprechung zunehmend in der gesellschaftlichen Debatte, Kinder rechtlich als eigenständige Subjekte wahr und ernst zu nehmen. Daher unterstützt die AGJ die Einführung eines Kindergrundrechts und verspricht sich davon neue Impulse für die Verwirklichung der Rechte von Kindern und Eltern. Sie ist gleichzeitig der Auffassung, dass damit die bewährte Konstruktion der vorrangigen elterlichen Verantwortung und nachrangigen staatlichen Befugnissen nicht aufgekündigt werden darf. Für die AGJ ist neben einer Pointierung der Kinderrechte zentrales Anliegen, dass der Staat vorrangig verpflichtet bleibt, die Eltern zu unterstützen und ihnen Angebote zu machen, damit sie ihre Aufgaben als Eltern in ihrer Elternverantwortung eigenverantwortlich im Interesse ihres Kindes wahrnehmen können (Art. 18 Abs. 2 UN-KRK). Die AGJ steht zum systemischen Ansatz der Kinder- und Jugendhilfe, die nicht nur das Kind als Adressat, sondern stets auch sein Umfeld und damit insbesondere die Familie in den Blick nimmt. Kinder brauchen ihre Eltern und sind gleichzeitig als eigene Rechtsträger wahrzunehmen.

Jenseits der Debatte um die Einführung eines Kindergrundrechts ist der AGJ eine grundsätzliche Reflexion über das Verhältnis Kind – Eltern – Staat wichtig. Die Vorstellungen von Erziehung und die Orte, an denen sie stattfindet, haben sich in den letzten Jahren dynamisch entwickelt. Unterschiedliche Personen sind beteiligt – in der Familie, aber auch in Institutionen unter öffentlicher Verantwortung. Die Frage nach dem Verhältnis zwischen Kind – Eltern – Staat stellt sich daher unvermindert.

Anhand des Bezugs auf aktuelle Fragen will die AGJ in ihrem Positionspapier Fachpolitik wie Fachpraxis zur Diskussion und Reflexion anregen. Es wird auf die zunehmende, zu achtende Selbstständigkeit von Kindern durch ihre Eltern hingewiesen und konkretisiert, wie der Staat selbst die zunehmende Selbstständigkeit unter anderem durch Altersgrenzen im Gesetz achtet. In den Handlungsfeldern Kindertagesbetreuung, Hilfe zur Erziehung und Kinderschutz wird auf die Schwierigkeiten eingegangen, mit denen die Praxis trotz des in der Theorie weitestgehend eindeutigen Verhältnisses Kind – Eltern – Staat konfrontiert ist. Auch weitere Erziehungspersonen sind zu berücksichtigen. Die AGJ bestärkt die Kinder- und Jugendhilfe ihren gesellschaftspolitischen Beitrag im Wertedialog mit den Eltern bei der Erziehung wahrzunehmen. Das Positionspapier findet sich in voller Länge hier:

https://www.jugendhilfeportal.de/fileadmin/user_upload/Staat_wirkt_an_Erziehung_mit.pdf

 

 


Quelle: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ)