Entbürokratisierung in der Pflege: Mehr Zeit für Zuwendung und Betreuung
Implementierungsphase beginnt in Kürze
Seit Anfang Juli 2014 steht fest, dass die Dokumentationen in der stationären und ambulanten Pflege deutlich reduziert werden können und mit den bestehenden Gesetzen, Verträgen und Qualitätsprüfungsinhalten zu vereinbaren sind. Zuvor hatte das Lenkungsgremium zum Projekt „Praktische Anwendung des Strukturmodells – Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation in der ambulanten und stationären Langzeitpflege“ den Entwurf des Abschlussberichts zustimmend zur Kenntnis genommen und die weitere Umsetzung des Projektes ausdrücklich begrüßt. Der GKV-Spitzenverband, der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) und die Freie Wohlfahrtspflege haben sich in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) entschlossen, die erforderliche bundeseinheitliche Implementierungsstrategie erarbeiten zu lassen und den Übergangszeitraum bis zum Abschluss des Ausschreibungsverfahrens zur Fortsetzung des Projektes zu nutzen. In Abstimmung mit allen an der vereinfachten Pflegedokumentation beteiligten Ländern, Verbänden und Organisationen wurde für diese Tätigkeit Elisabeth Beikirch gewonnen, die das Entbürokratisierungsprojekt als Ombudsfrau zuvor betreut hatte. Sie wird die Implementierungsstrategie erarbeiten und konkrete Vorschläge unterbreiten, wie die neue Dokumentationssystematik bundesweit umgesetzt werden kann und welche Unterstützung und Strukturen für die Pflegeeinrichtungen und Pflegekräfte erforderlich sind. Die Teilergebnisse, die unter Beteiligung der Akteure reflektiert und Anfang Dezember vorgestellt werden, dienen dann als Grundlage für das Umsetzungsprojekt. „Danach sind alle Voraussetzungen geschaffen, um ohne zeitliche Verzögerung mit der flächendeckenden Praxisphase zu beginnen, die Pflege von unnötiger Bürokratie zu entlasten und mehr Zeit für Zuwendung und Betreuung zu gewinnen“, erläutert bpa-Geschäftsführer Bernd Tews. Für eine deutschlandweite Umsetzung in den Praxisalltag der Pflegeeinrichtungen wird ein Zeitraum von zwei Jahren einkalkuliert. „In einem abgestimmten Prozess soll erreicht werden, dass nicht nur die Fachkräfte der Pflegeeinrichtungen über das notwendige Fachwissen verfügen, sondern auch alle weiteren Institutionen wie beispielsweise die Pflegekassen, der MDK oder die Heimaufsichten in den Prozess eingebunden werden und damit ihre Unterstützung deutlich machen“, erklärt bpa-Geschäftsführer Herbert Mauel.Quelle: Pressemitteilung des bpa - Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. vom 20.10.2014