Entlassungsmanagement muss als interdisziplinäre Aufgabe ausgestaltet werden - DVSG definiert in einem Positionspapier Anforderungen an das Entlassungsmanagement

07.11.2013 | Gesundheitswesen | Nachrichten

Entlassungsmanagement hat als Versorgungsaufgabe der Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Gründe dafür sind unter anderem die Erkenntnis, dass der medizinische Behandlungserfolg in der stationären Akutversorgung und Rehabilitation durch Reibungsverluste an Schnittstellen sowie Problemen bei nicht-gelingender Organisation der Anschlussversorgung in Frage gestellt werden kann. Brüche in der Behandlung, instabile häusliche Versorgungsarrangements oder die nicht-rechtzeitige Einleitung bzw. nicht-passgenaue Auswahl von Maßnahmen der Anschlussversorgung können bei den Patienten zu vermeidbaren gesundheitlichen und sozialen Problemen sowie funktionalen Einbußen führen. Der Vorstand der Deutschen Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen (DVSG) hat aktuell ein Positionspapier zum Entlassungsmanagement durch Soziale Arbeit in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken verabschiedet. Mit dem Positionspapier nimmt der Fachverband eine Einschätzung der aktuellen Diskussion um das Entlassungsmanagement vor und formuliert Anforderungen an die Weiterentwicklung dieses Feldes aus der Perspektive der Sozialen Arbeit. Entlassungsmanagement wird zunehmend als interprofessionelle Aufgabe verstanden, an der neben Ärzten und therapeutischen Berufsgruppen vor allem Fachkräfte der Pflege und Fachkräfte der Sozialen Arbeit mitwirken. Hier haben sich in den letzten Jahren positive Konzepte interprofessioneller Zusammenarbeit entwickelt. Verschiedentlich gingen Neustrukturierungen der Entlassungsplanung allerdings mit einer Einengung des Leistungsspektrums einher. Real führten Veränderungen von Rahmenbedingungen in vielen Kliniken nicht zu einem interdisziplinären Entlassungsmanagement, sondern zu einer Fokussierung auf rein pflegerische Überleitung. Im Hinblick auf die Qualitätssicherung des Entlassungsmanagements hält die DVSG die Erarbeitung eines interdisziplinären Expertenstandards, in den alle beteiligten Professionen ihre Kompetenzen einbringen, für unabdingbar. Dieser muss durch das Bundesministerium für Gesundheit gefördert werden. Bestandteil des Konzeptes sollte auch die Verzahnung des Entlassungsmanagements mit psychosozialen Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowohl innerhalb des Krankenhauses und der Rehabilitationsklinik als auch mit ambulanten Beratungsangeboten sein. Weiterhin müssen die häufig nebeneinander bestehenden Strukturen des Entlassungsmanagements von Pflege und Sozialer Arbeit sowie anderer Professionen mittelfristig eng verzahnt bzw. in einer Organisationseinheit integriert werden. Entlassungsmanagementleistungen als Bestandteil der Krankenhausbehandlung muss den Krankenhäusern so vergütet werden, dass ein qualitativ hochwertiges Angebot damit refinanzierbar ist. Der Finanzierungsmodus muss gezielte finanzielle Anreize für die Schaffung einer hohen Qualität der Beratung und der individuellen, bedarfsangepassten Umsetzung von Entlassungsmaßnahmen unter Wahrung der Teilhabe- und Selbstbestimmungsrechte der Patienten setzen. Für das Entlassungsmanagement in Akutkrankenhäusern und Rehabilitationskliniken bestehen so gut wie keine gesetzlichen Regelungen zur Sicherung der Qualität der Leistungen. Mindestanforderungen an die Qualifikation der mit dem Entlassungsmanagement betrauten Fachkräfte und die Einbindung der verschiedenen Professionen bieten eine Minimalabsicherung der Leistungsqualität. Die Landeskrankenhausgesetze und die zweiseitigen Verträge nach §112 SGB V müssen bundesweit um Aussagen zu qualifikatorischen Mindestanforderungen zum Entlassungsmanagement und der Sozialdienste ergänzt werden. Fachkräfte der Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor und Master) und speziell weitergebildete Pflegekräfte sind hier mit festgeschriebenen Stellenquoten zu verankern. Die Zuständigkeit des Entlassungsmanagements endet heute an der Krankenhaustür. Um die Weiterversorgung der Patientinnen/Patienten nachhaltig zu sichern, können zum einen die Kompetenzen des Entlassungsmanagements in den ambulanten Bereich hinein ausgeweitet und Verordnungen von Nachsorgemaßnahmen aus dem Krankenhaus vereinfacht werden. Zum anderen braucht es ein „ambulantes Gegenüber“ für die Beratungsarbeit der Sozialdienste und des Entlassungsmanagements, um die Patientinnen/Patienten auch im ambulanten Bereich durch Case-Management, soziale Beratung und gesundheitsedukative Maßnahmen unterstützen zu können. Dazu ist die Vernetzung des Entlassungsmanagements/der Sozialdienste mit Institutionen der ambulanten Beratungs- und Case-Management-Infrastruktur (Pflegestützpunkte, Krebsberatungsstellen, Gesundheitsämter, Integrationsfachdienste, Rehabilitationsdienste, ambulante gesundheitliche und soziale Beratungsstellen usw.) zu verbessern und nach einer Erprobungsphase entsprechender Modelle gesetzlich verbindlich zu regeln. Ferner sollte die Ansiedlung ambulanter Beratungsstrukturen (z.B. Pflegestützpunkte) an Krankenhäuser und die Vernetzung mit den krankenhauseigenen Beratungsdiensten wissenschaftlich begleitet erprobt werden. Das Positionspapier steht unter www.dvsg.org (Link: http://www.dvsg.org/ ) (Aktuelles – Stellungnahmen/Positionen) zum Download zur Verfügung und kann kostenlos als Broschüre angefordert werden: DVSG-Bundesgeschäftsstelle
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Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e.V. (DVSG) vom 21.10.2013