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Entwurf zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz stößt auf positive Resonanz

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge spricht sich für den aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung aus. Insbesondere die Änderungen für Nicht-Akademiker*innen seien begrüßenswert. Andere Aspekte hält der Deutsche Verein hingegen für weniger praktikabel.

Gut seien die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Erleichterungen für Fachkräfte mit nicht-akademischer Berufsausbildung. Hier soll der Blick künftig stärker auf die Einwanderung zur Berufsausbildung gerichtet werden. Sie ist jetzt schon möglich und wird mit dem Entwurf vereinfacht. Neu ist die Möglichkeit, in Deutschland nach einem Ausbildungsplatz zu suchen. Die im Entwurf vorgesehenen Voraussetzungen seien allerdings zu hoch. Nur mit einer praxisgerechteren Ausgestaltung wird eine nennenswerte Anzahl junger Menschen Gebrauch von der Suchmöglichkeit machen. Nach Ansicht des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. müssen insbesondere Absprachen zur Anwerbung ausländischer Pflegekräfte entwicklungs-, sozial- und integrationspolitisch verantwortungsvoll ausgestaltet sein. 

Arbeits- und Lebensbedingungen müssen für Zugewanderte attraktiv sein

„Der Fachkräftemangel stellt uns auch in sozialen Berufen und Gesundheitsberufen vor Herausforderungen, zu deren Lösung Fachkräfte aus dem Ausland einen Beitrag leisten können“, so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. Dabei ist für ihn klar: „Einwanderung ist ein Baustein von vielen. Sie muss eingebettet sein in eine Strategie, die inländische Potenziale berücksichtigt und allen hier lebenden Menschen berufliche Teilhabe ermöglicht.“ Man dürfe auch den gesetzlichen Rahmen nicht überschätzen. Ob Fachkräfte kommen und bleiben, hänge davon ab, welche Arbeits- und Lebensbedingungen sie hier vorfinden. Gerade im Bereich der Pflege gebe es noch Einiges zu tun, um die Arbeitsbedingungen attraktiver zu gestalten." 

Keine Verbesserungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Sinnvoll seien auch Verbesserungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse. „Oft liegt die Hürde nicht im Aufenthaltsrecht, sondern in der Frage, ob der ausländische Berufsabschluss in Deutschland anerkannt wird“, so Löher weiter. Die Anerkennungsverfahren werden je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt. „Was wir aber brauchen sind ein gemeinsamer zentraler Ansprechpartner und bundesweit einheitliche Mindeststandards für die Anerkennungsverfahren.“


Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge vom 05.04.2019