Erhöhung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für das Jahr 2014 beschlossen
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. empfiehlt für das Jahr 2014 wie bereits im Vorjahr die Pauschalbeträge für den Sachaufwand sowie die Anerkennung der Pflege- und Erziehungsleistungen von Pflegepersonen aufgrund der gestiegenen Verbraucherpreise moderat zu erhöhen. Auch die Pauschalbeträge für die Unfallversicherung und Alterssicherung sollten angepasst werden.
In seinen aktuellen Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege von Kindern und Jugendlichen spricht sich der Deutsche Verein dafür aus, die monatlichen Pauschalbeträge für die Kosten für den Sachaufwand sowie für Pflege und Erziehung im Vergleich zu den Empfehlungen für 2013 um 1,7 % zu erhöhen. Mit seinen Empfehlungen reagiert der Deutsche Verein auf die nicht unerhebliche Erhöhung der Verbraucherpreise im Vergleich zum Vorjahr. Der Deutsche Verein empfiehlt für das Jahr 2014 zudem, die Erstattungsbeiträge zur privaten Unfallversicherung und Alterssicherung von Pflegepersonen anzupassen. Als Richtwerte sollten die aktuellen von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) für Pflichtversicherte errechneten Beiträge bzw. der Mindestbeitrag für freiwillig in der allgemeinen Rentenversicherung Versicherte dienen. „Die Empfehlungen sind ein wichtiger Orientierungspunkt für die Festsetzung der Pauschalen durch die jeweils auf Länderebene zuständigen Behörden und werden bereits seit vielen Jahren von mehr als der Hälfte der Bundesländer übernommen“ so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins. „Die Aufnahme von Kindern, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, durch Pflegefamilien und einzelne Pflegepersonen ist als bedeutendes gesellschaftliches Engagement anzuerkennen. Damit wird diesen Kindern ein Aufwachsen in einer Familie ermöglicht. Dieser Bedeutung muss auch die finanzielle Förderung der Vollzeitpflege gerecht werden“, betont Michael Löher weiter. Er legt daher allen nach dem jeweiligen Landesrecht für die Festsetzung der Pauschalbeträge zuständigen Behörden nahe, die Empfehlungen des Deutschen Vereins zu übernehmen. Die Empfehlungen sind unter http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen_archiv/2013/DV-25-13-Pauschalbeitraege-in-der-Vollzeitpflege abrufbar. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation.Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 23.09.2013
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