Erste Hilfe rettet Leben - man muss nur wissen, wie!
Anlässlich des heutigen Welt-Erste-Hilfe-Tages macht das Deutsche Rote Kreuz (DRK) auf die Wichtigkeit von Ersthelfer*innen-Ausbildungen an Schulen aufmerksam. Hintergrund: Es kommt pro Kopf zu deutlich mehr Schul- als Arbeitsunfällen.
Die Erste-Hilfe-Ausbildung an Schulen muss nach Einschätzung des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) dringend verbessert werden. „Die Zahl von rund 1 163 000 Schulunfällen im Jahr 2018 ist alarmierend hoch“, sagte DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt anlässlich des Welt-Erste-Hilfe- Tages am 14. September 2019. Die Gefahr von Unfällen in Schulen sei in Deutschland weitaus größer als in Betrieben. „Die Schulen müssen dringend dafür sorgen, dass genügend Lehrpersonal in Erster Hilfe ausgebildet wird und auf dem neuesten Stand ist. Außerdem sollte man auch schon früh bei den Schülerinnen und Schülern ansetzen und deren Erste-Hilfe-Kenntnisse fördern, wie das zum großen Teil bereits durch den Schulsanitätsdienst des Jugendrotkreuzes erfolgt“, erklärte Hasselfeldt.
Verantwortlich für die Organisation einer wirksamen Ersten Hilfe seien die Schulleitungen. Das DRK und das Jugendrotkreuz (JRK) stünden dabei als kompetente und erfahrene Partner zur Seite. Das DRK hat 2017 bundesweit 1,77 Millionen Menschen in Erster Hilfe aus- und fortgebildet, darunter eine Million betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer. Speziell auf das Lehrpersonal ausgerichtete Erste-Hilfe-Kurse will das DRK erstmals im Herbst 2019 anbieten. Bereits seit Jahrzehnten engagiert sich das Jugendrotkreuz im Schulsanitätsdienst. Aktuell sind rund 45 000 Schulsanitäter ab der 7. Klasse in etwa 3 200 Schulen im Einsatz.
Im Jahr 2018 wurden in Betrieben 23 meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1000 Vollarbeiter verzeichnet, aber 66 meldepflichtige Schulunfälle je 1000 Schüler. Während die Unfallversicherungsträger für Betriebe eine Ersthelfer-Quote von bis zu 10 Prozent der Belegschaft vorschreiben, gibt es bislang keine verpflichtende, einheitliche Regelung für Schulen. Die Notwendigkeit einer besseren Erste-Hilfe-Ausbildung von Sportlehrerinnen und -lehrern bekräftigte erst im Frühjahr dieses Jahres ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Darin wird die Amtspflicht des Lehrpersonals betont, erforderliche und zumutbare Erste-Hilfe-Maßnahmen im Sportunterricht rechtzeitig und in ordnungsgemäßer Weise durchführen zu können.
Quelle: Pressemitteilung des DRK vom 13.9.2019