Erziehung endet nicht mit dem dritten Geburtstag
Anlässlich der Verhandlung vom 14. April 2015 vor dem Bundesverfassungsgericht spricht sich der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. wiederholt für die Abschaffung des Betreuungsgeldes aus und fordert den Umbau der monetären Leistungen sowie die Schaffung echter Wahlfreiheit für Familien und Kinder.
Berlin – Aus Sicht des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das Betreuungsgeld eine Leistung, die inkonsistent ist und umstrittene Akzente setzt. „Das Betreuungsgeld wirkt einer beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern entgegen. Vor allem für Frauen verfestigt sich auf Grund der Nichterwerbstätigkeit, die Gefahr der Altersarmut“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Dass dies nicht nur eine Vermutung sei – zeigten die Zahlen des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2014. Das Betreuungsgeld werde zu 95 % von Müttern bezogen. Kritisch sei auch, dass nur Eltern mit Kindern im Alter bis zu drei Jahren in den Genuss dieser Prämie kommen. „Die Erziehungsleistungen von Eltern enden aber nicht mit dem dritten Geburtstag eines Kindes“, so Löher. Der Deutsche Verein habe bereits im Gesetzgebungsverfahren auf die mögliche Unvereinbarkeit mit dem Gleichheitsgebot im Grundgesetz hingewiesen. In seiner heutigen Verhandlung prüft das Bundesverfassungsgericht, ob der Bund die Gesetzgebungszuständigkeit hat und zudem das Betreuungsgeld aufgrund seiner Verknüpfung mit dem Verzicht auf einen öffentlich geförderten Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Nach Meinung des Deutschen Vereins sollten monetäre Leistungen für Familien die Absicherung, Förderung und gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Familien, die Verwirklichung von Lebensentwürfen und Berücksichtigung der Lebenslagen aller Familien und eine gleichstellungsorientierte Förderung von Frauen und Männern zum Ziel haben. Er fordert daher eine Gesamtstrategie zum Umbau der ehe- und familienpolitischen Förderungen noch in dieser Legislaturperiode. Zudem hat der Deutsche Verein mehrfach hervorgehoben, dass Wahlfreit nicht dadurch geschaffen wird, dass man Geld an Eltern zahlt, damit sie ein öffentliches Angebot nicht wahrnehmen. Vielmehr müssten Bund, Länder, Kommunen und Träger alle zur Verfügung stehenden Ressourcen nutzen, damit die Qualität in der öffentlichen Kindertagesbetreuung wie auch die Umsetzung des Rechtsanspruches gesichert werden können. Denn nur wenn allen Eltern ein bedarfsgerechtes, qualitativ hochwertiges und vielfältiges Angebot an Betreuungsplätzen zur Verfügung stehe, hätten sie auch eine echte Wahlfreiheit. Die ausführliche Stellungnahme des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist unter http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen_archiv/2012/DV-22-12 abrufbar. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 14.04.2015