Fachverbände fordern Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderung
Grundzüge mit hochrangigen Mitgliedern des Deutschen Bundestages diskutiert
Berlin. Menschen mit Behinderungen haben nach der UN-Behindertenrechtskonvention ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Bislang erhalten sie entsprechende Teilhabeleistungen aus der Sozialhilfe. Das muss sich ändern, fordern die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung: Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen muss endlich aus der Sozialhilfe herausgelöst werden. Die Fachverbände vertreten zirka 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Die Fachverbände machen sich für ein eigenständiges Bundesleistungsgesetz stark und diskutierten gestern die Grundzüge eines solchen neuen Gesetzes in Berlin mit rund 200 Expertinnen und Experten, mit Vertreterinnen und Vertretern aus Bundestag und Ministerien. Zu den hochrangigen Gästen der Fachverbände- Veranstaltung zählten: Stefanie Vogelsang, MdB, CDU/CSU, Gabriele Molitor, behindertenpolitische Sprecherin der FDP, Elke Ferner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Markus Kurth, sozial- und behindertenpolitischer Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gregor Gysi, Fraktionsvorsitzender von DIE LINKE. Peter Masuch, Präsident des Bundessozialgerichts, führte ins Thema ein. Klaus Lachwitz, Präsident von Inclusion International, moderierte die Podiumsrunde. Das noch zu erarbeitende Bundesleistungsgesetz soll die bisherigen Vorschriften der Eingliederungshilfe ersetzen und eine neue rechtliche Grundlage für die Unterstützung von Menschen mit Behinderung bei ihrer gesellschaftlichen Teilhabe schaffen. Jeder Mensch hat Anspruch darauf, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Ein behinderter Mensch benötigt hierfür passgenaue Unterstützung, die der Staat unabhängig von den finanziellen Verhältnissen des Einzelnen zur Verfügung stellen muss. Nur so kann er unter vergleichbaren Startbedingungen sein Leben selbstbestimmt gestalten. Die Fachverbände fordern darüber hinaus einen ergänzenden, anrechnungsfreien Ausgleichsbetrag. Durch diese pauschale Geldleistung sollen behinderungsbedingte Nachteile ausgeglichen werden. Mit ihr können Unschärfen kompensiert werden, die bei der Feststellung eines individuellen Unterstützungsbedarfs und der Übertragung in einen bestimmten Leistungsumfang entstehen. Schon das Grundgesetz verbietet in Artikel 3 Absatz 3 die Benachteiligung eines Menschen wegen seiner Behinderung. Das Papier „Grundzüge eines Bundesleistungsgesetzes für Menschen mit Behinderung“ steht zum Download bereit unter http://www.diefachverbaende.de/stellungnahmen/Quelle: Pressemitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 25.06.2013