Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern Heimkinderfonds für erlittenes Leid von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung setzen sich nachdrücklich für die Bildung eines "Heimkinderfonds für erlittenes Leid von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie" ein. Von Leid Betroffene aus entsprechenden Heimen müssen so behandelt werden wie Personen, die derartige Erfahrungen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder in DDR-Kinder- und Jugendheimen gemacht haben und heute Leistungen aus den zwei dafür eingerichteten Heimkinderfonds in Anspruch nehmen können. Auf der 91. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) am 26./27. November 2014 in Mainz haben die Länder (mit Ausnahme Bayerns) beschlossen, an einer lange in Aussicht gestellten Fondslösung nicht festhalten zu wollen. Vielmehr sollten die Länder und der Bund um Vorschläge gebeten werden, wie das erlittene Unrecht und Leid auch mithilfe von Anpassungen der Regelsysteme, zum Beispiel im Renten- oder Opferentschädigungsrecht, anerkannt werden kann. Diesen Weg hatte aber schon der damalige „Runde Tisch Heimerziehung“ geprüft und als nicht zielführend verworfen. Die Fachverbände befürchten daher, dass es in der Klärung dieser Fragen weitere Verzögerungen zu Lasten der Betroffenen geben wird. Die Fachverbände fordern alle Verantwortlichen – und hier insbesondere die Bundesländer – dazu auf, einen bundesweiten Fonds zugunsten ehemaliger Kinder und Jugendlicher in Heimen der Behindertenhilfe und derPsychiatrie, die dort Leid und Unrecht erfahren haben, zeitnah einzusetzen und sich an dessen Finanzierung zu beteiligen. Die Fachverbände begrüßen, dass sich bereits das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die beiden großen Kirchen für die Einrichtung eines entsprechenden Fonds deutlich ausgesprochen haben. Darüber hinaus hat der Petitionsausschuss des Bundestages am 4.3.2015 beschlossen, dass insbesondere an Kindern und Jugendlichen in Psychiatrien der damaligen Zeit begangenes Unrecht anerkannt und aufgearbeitet werden müsse. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren ca. 90 % der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung und einen erheblichen Anteil der Dienste und Einrichtungen für psychisch erkrankte Menschen in Deutschland. Insbesondere den beiden Fachverbänden CBP und BeB sind Einrichtungen angeschlossen, in deren Geschichte es auch Unrecht und Leid gab und die sich in der Aufarbeitung ihrer Geschichte engagieren und bereits jetzt Beratung und Unterstützung leisten.
Quelle: Pressemitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 29.04.2015
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